Lörrach, Weil am Rhein oder Konstanz: In diesen deutschen Städten ennet der Grenze nehmen die Schweizer an Wochenenden regelmässig und regelrecht überhand. Der Grund ist klar: Die Einkaufstouristen erledigen die wöchentlichen Besorgungen, stets auf der Suche nach dem nächsten Schnäppchen im billigeren Euro-Land.
Lange Schlangen und Staus am Zoll bei der Rückkehr in die Schweiz gehören für die Shopping-Touristen zum Alltag. Das soll sich nun ändern. Eine App fürs Smartphone ist geplant. Bereits seit 2016 arbeitet die Generalzolldirektion Bonn daran. Das Ziel: Durch die App werden für den Einkaufs-Touri sowohl Ausfuhrscheine als auch ein Besuch beim Zollamt überfällig. Win-Win für die Geschäfte und die Kunden.
Doch wie die «Schwäbische Zeitung» berichtet, kommt die Techniklösung in der Entwicklung nicht voran.
Entwicklung macht Probleme
Claudius Marx (60), Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee, rechnet damit, dass die App frühestens ab 2021 einsatzbereit ist. Was ist da los?
Die IHK vermutet, dass der zuständigen Arbeitsgruppe das nötige Geld noch nicht freigegeben wurde. Der Bundestag halte dieses noch zurück. Knackpunkt sei vor allem die Bagatellgrenze.
Künftig bekommen Einkaufstouristen die deutsche Mehrwertsteuer nur dann zurück, wenn der Rechnungsbetrag auf dem jeweiligen grünen Ausfuhrschein den Betrag von 50 Euro (umgerechnet 55 Franken) übersteigt. DasBundestags-Gremiummöchte die Grenze auf 175 Franken anheben. Die Arbeitsgruppe gibt sich bei Nachfragenzurückhaltend. Die Diskussion im politischen Raum sei noch nicht abgeschlossen, sagt ein Sprecher.
Grüne Zetteli-Schlacht
Nicht-EU-Bürger, also auch die Schweizer, bekommen nach einem Einkauf in Deutschland die Mehrwertsteuer rückerstattet. Im Geschäft gibts dafür einen Ausfuhrkassenzettel. Allein im Bereich des Hauptzollamts Singen wurden im vergangenen Jahr 10,2 Millionen solcher grüner Zettel abgefertigt. Pro Tag macht das 33'800 Papiere. (bro)
Die Vergleichsplattform Comparis hat geprüft, wie Schnäppchen-Preise im Ausland auch solche bleiben – und nicht mit einer Busse enden.
1. Prüfen Sie die Bedingungen zur Rückforderung
Zwingend müssen Sie einen permanenten Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem sind sowohl Mindesteinkauf als auch Ausfuhrfrist von Land zu Land unterschiedlich. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass auch die Einlöse-Frist der Mehrwertsteuer variiert.
2. Fragen Sie einen steuerfreien Einkauf an
Einige Geschäfte bieten Schweizern an, bereits im Laden steuerfrei einkaufen zu können. Dies spart Zeit und Nerven. In der Regel sind diese Geschäfte beim Eingang oder der Kasse mit dem blau-weissen Logo von Global Blue gekennzeichnet.
3. Lassen Sie die Ausfuhrbescheinigung abstempeln
Die Ausfuhrbelege können am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden – typischerweise direkt vor Überqueren der Grenze. Obacht: Die Ware muss unbedingt mitgeführt werden!
4. Deklarieren Sie die Waren in der Schweiz
Überschreiten die eingeführten Waren einen Gesamtwert von 300 Franken, muss die Ware auch beim Schweizer Zoll deklariert werden. Sie müssen nun auch die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Auch hier gilt es aufzupassen: Einige Produkte haben eine begrenzte zollfreie Einfuhr!
5. Fordern Sie die Mehrwertsteuer zurück
In der Regel können Sie die Mehrwertsteuer nach dem Abstempeln der Ausfuhrbescheinigung direkt im Geschäft zurückfordern. Sie können wählen, ob Sie sich diese bar auszahlen oder vom nächsten Einkauf abziehen wollen.
Die Vergleichsplattform Comparis hat geprüft, wie Schnäppchen-Preise im Ausland auch solche bleiben – und nicht mit einer Busse enden.
1. Prüfen Sie die Bedingungen zur Rückforderung
Zwingend müssen Sie einen permanenten Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem sind sowohl Mindesteinkauf als auch Ausfuhrfrist von Land zu Land unterschiedlich. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass auch die Einlöse-Frist der Mehrwertsteuer variiert.
2. Fragen Sie einen steuerfreien Einkauf an
Einige Geschäfte bieten Schweizern an, bereits im Laden steuerfrei einkaufen zu können. Dies spart Zeit und Nerven. In der Regel sind diese Geschäfte beim Eingang oder der Kasse mit dem blau-weissen Logo von Global Blue gekennzeichnet.
3. Lassen Sie die Ausfuhrbescheinigung abstempeln
Die Ausfuhrbelege können am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden – typischerweise direkt vor Überqueren der Grenze. Obacht: Die Ware muss unbedingt mitgeführt werden!
4. Deklarieren Sie die Waren in der Schweiz
Überschreiten die eingeführten Waren einen Gesamtwert von 300 Franken, muss die Ware auch beim Schweizer Zoll deklariert werden. Sie müssen nun auch die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Auch hier gilt es aufzupassen: Einige Produkte haben eine begrenzte zollfreie Einfuhr!
5. Fordern Sie die Mehrwertsteuer zurück
In der Regel können Sie die Mehrwertsteuer nach dem Abstempeln der Ausfuhrbescheinigung direkt im Geschäft zurückfordern. Sie können wählen, ob Sie sich diese bar auszahlen oder vom nächsten Einkauf abziehen wollen.