Die Sommerferien haben begonnen. Und manche von uns werden im Ausland exotischen Esswaren begegnen. Gewisse Arten landen im Kochtopf, obwohl sie vom Aussterben bedroht sind. Die Einfuhr solcher Lebensmittel in die Schweiz ist verboten. Es drohen Bussgelder in Höhe von bis zu einer Million Franken!
Dennoch beschlagnahmt der Schweizer Zoll immer wieder Tierprodukte im Reisegepäck. Oft sind sich die Reisenden der Illegalität ihres Mitbringsels nicht bewusst.
Blick zeigt dir sechs Lebensmittel, die im Ausland erhältlich sind, deren Einfuhr in die Schweiz aber nicht erlaubt ist. Daneben gibt es weitere Produkte, die nur mit einer Bewilligung eingeführt werden dürfen – zum Beispiel Haifischflossen. Die Liste dieser Waren findest du im Internet beim WWF.
Walfleisch
Viele Walarten sind vom Aussterben bedroht. Für Grosswale besteht deshalb seit 1986 ein weltweites Fangverbot. Während die Einfuhr von Walfleisch aus Japan generell verboten ist, braucht es für den Import aus der EU, aus Norwegen oder aus Island eine Einfuhrbewilligung, die Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz und eine Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes.
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Bushmeat
Buschfleisch oder Neudeutsch Bushmeat ist Wildfleisch von Tieren, die im Regenwald oder in der Savanne gejagt werden. Dazu gehören kleine Antilopen, aber auch Ratten, Affen, Schlangen, Stachelschweine und vieles mehr. Oft handelt es sich um gefährdete Arten. Zudem birgt das Fleisch gesundheitliche Risiken. So können durch den Konsum Krankheiten von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Bushmeat wird in Afrika, Asien und Südamerika angeboten.
Biltong-Trockenfleisch
Biltong, luftgetrocknetes Rind- und Wildfleisch aus dem südlichen Afrika, enthält oft Fleisch von Tieren, die auf der Verpackung nicht angegeben sind. Aus seuchenpolizeilichen Gründen darf es nur aus der EU, aus Norwegen und Island eingeführt werden, aber nicht aus Namibia oder Südafrika, wo es zur Landesküche gehört.
Krokodilfleisch
Krokodil- oder Alligatorenfleisch ist in Australien sehr beliebt. Im Norden des Landes werden die Tiere für den Verzehr sogar gezüchtet. Dennoch ist die Einfuhr des Fleischs in die Schweiz aus allen Ländern, wo die Tiere natürlich vorkommen, nicht erlaubt. Wie andere Fleischprodukte darf Krokodilfleisch nur aus der EU, aus Norwegen und Island und mit Bewilligung eingeführt werden und taugt deshalb nicht als Mitbringsel.
Meeresschildkrötenfleisch
Meeresschildkröten sind gefährdet und teils sogar vom Aussterben bedroht. Ein Grund dafür ist der Handel mit ihrem Fleisch und ihrem Schildpatt, dem Material, aus dem der Rückenpanzer besteht. Der grenzüberschreitende Handel mit diesen Tieren und deren Erzeugnissen ist generell verboten.
Schlangenschnaps
Für die Herstellung von Schlangenschnaps wird eine Giftschlange in einem alkoholischen Getränk eingelegt. Erhältlich ist das Getränk in Südostasien, China und Japan. Der Schnaps wird an Flughäfen und in Supermärkten verkauft. Als Andenken in die Schweiz mitnehmen darfst du ihn aber nicht. Es gelten die gleichen Regeln wie für Fleischprodukte, denn oft handelt es sich bei den getöteten Schlangen um gefährdete Arten.