Der Hintergrund: Mit dem Online-Fragebogen will die Bundesanwaltschaft (BA)den Geschädigten die Möglichkeit geben, als Kläger ihre Rechte im Verfahren gegen die Volkswagen AG in Deutschland und die Amag Import AG einzufordern. Die BA führt gegen die beiden Firmen ein Verfahren wegen des Verdachts auf gewerbmässigen Betrug im Zusammenhang mit den VW-Abgasmanipulationen.
Auch in Deutschland machen die Behörden vorwärts: Dort läuft Ende September ein Prozess um eine Musterfeststellungsklage mit über 450'000 Geschädigten an.
Aufgrund der Verkaufszahlen aus den Jahren 2008 bis 2015 rechnet die Schweizer BA mit über 175'000 Geschädigten. Der Konsumentenschutz begrüsst, dass die Bundesanwaltschaft es den Betroffenen vereinfacht, sich an der laufenden Strafuntersuchung zu beteiligen.
Konsumentenschutz empfiehlt mitzumachen
Dass diese Möglichkeit erst vier Jahre nach Bekanntwerden der VW- Abgasskandals angeboten wird, sei natürlich ein Wermutstropfen, heisst es weiter. Betroffenen Fahrzeughaltern, die sich noch keinem Verfahren gegen VW/Amag angeschlossen hätten, empfiehlt der Konsumentenschutz, sich am Strafverfahren zu beteiligen.
Bislang wurde Geschädigte in der Schweiz mit Brosamen abgespiesen. So gab es beispielsweise Gratisnachfüllungen für das AdBlue-Mittel oder ein Sackmesser.
Betroffen sind folgende Fahrzeugmodelle des VW-Konzern:
- VW: Polo, Golf, Passat, Touran, Tiguan, Beetle, Sharan, Amarok, Caddy, Touareg
- Audi: A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, TT
- Skoda: Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia, Superb
- SEAT: Ibiza, Leon, Exeo, Altea, Alhambra
- Porsche Cayenne.
Unter diesem Link ist der Fragebogen zu finden: www.ba.admin.ch. Dieser ist bis zum 11.Oktober 2019 einzureichen.
Das müssen Sie tun, um Kläger zu werden
So funktionierts: Geschädigte müssen den Fragebogen online oder schriftlich ausfüllen. Das Formular steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung.
Wichtig: Die abschliessende Erfassungsbestätigung kann ausgedruckt und per Einschreiben an die BA geschickt werden. Und zwar an folgende Postadresse: Bundesanwaltschaft, Vermerk «VW», Werdstrasse 138+140, 8036 Zürich.
Unter dieser Postadresse können mit dem Vermerk «VW» per Einschreiben auch Druckexemplare des Fragebogens verlangt werden.
Mit dem Fragebogen werden Angaben zu Person und Fahrzeug sowie Informationen zu Rechtsvertretung, Ansprüchen aus der möglichen Straftat und Teilnahmerechten erhoben. Zudem umfasst der Fragebogen eine Rechtsbelehrung und -erklärung.
Das heisst: Dort wird die BA nochmals darauf hinweisen, dass sich aus der Einreichung des Fragebogens kein Recht auf Entschädigung ableiten lässt. Das werden die Gerichte entscheiden müssen. Wer den Fragebogen ausfüllt, beteiligt sich als Straf- und/oder als Zivilkläger am Strafverfahren.
Für das Ausfüllen braucht es keine grosse Vorbereitung: Nur der Fahrzeugausweis des betroffenen Fahrzeugs mit Chassis- beziehungsweise Fahrgestellnummer sollte zur Hand sein. Den Fragebogen müssen Geschädigte bis zum 11. Oktober 2019 einreichen.