Von 564 bis 1848 Franken
Welches Fitnessstudio ist am günstigsten und wie finde ich es?

Bei Fitnessabos gibt es grosse Preisunterschiede. Der Beobachter hat einen Vergleich gemacht.
Publiziert: 12.02.2025 um 10:55 Uhr
|
Aktualisiert: 13.02.2025 um 11:33 Uhr
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Die Preise für ein Fitnessabo sind je nach Studio extrem unterschiedlich.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

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Nicole Müller und Gian Signorell
Beobachter

Mit 564 Franken das günstigste Angebot der Stichprobe des Beobachters hat PureGym mit 40 Zentren in der ganzen Schweiz. Auch sehr günstig: Nonstop Gym mit 588 Franken plus einer einmaligen Anmeldegebühr von 49 Franken. Das Unternehmen sieht sich als «Easyjet der Fitnessanbieter» – auf das Wesentliche reduziert, ohne Wellnessbereich und Sauna.

Mit 1848 Franken am teuersten ist das Jahresabo beim Indigo Fitness Club, der in Zürich und Basel je ein Studio an teurer Lage betreibt. Die Mitgliederzahl ist hier limitiert.

Auch Kieser ist mit 1200 Franken relativ teuer. «Bei uns steht gesundheitsorientiertes Krafttraining im Mittelpunkt. Unsere Preise beinhalten die persönliche, engmaschige Betreuung durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer», schreibt die Kieser-Medienstelle dazu.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Mit 123 Studios der grösste Anbieter ist Activ Fitness der Migros. Preislich liegt Activ Fitness mit 899 Franken im Mittelfeld.

Optimales Fitnessstudio finden: Die Checkliste

Wer vor dem Abschluss des Fitnessabos seine Bedürfnisse genau klärt, kann viel Geld sparen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Lage: Nahe beim Wohnort oder beim Arbeitsplatz – so kann der Weg ins Studio nicht zur Ausrede werden.
  • Probetraining: Passt die Stimmung? Die Luft? Wie voll ist es? Am besten zu einem Zeitpunkt gehen, der später zur Routine werden soll. Und sich nicht schon zur Unterschrift überreden lassen, sondern den Vertrag nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen.
  • Vertragsdauer: Wie ist die Laufzeit? Den Vertrag lieber nur für ein Jahr abschliessen, auch wenn es für längere Laufzeiten Rabatte gibt. Oft sind auch Monatsabos sinnvoll, gerade für Einsteiger. Denn: Wer weiss schon, was das Leben noch bringt?
  • Time-Stopps: Was steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vorübergehender Erkrankung, Auslandsaufenthalt, Militärdienst oder Ferien? Bei manchen Fitnessclubs kann man pausieren – ein gutes Argument, wenn mehrere zur Auswahl stehen.
  • Automatische Vertragsverlängerung: Häufig steht in den AGB, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man ihn nicht innerhalb einer bestimmten Frist kündigt. Solche Klauseln sind zwar nicht kundenfreundlich, aber gültig. Entweder trägt man den Termin in die Agenda ein oder kündigt den Vertrag bereits am ersten Tag per Einschreiben – und bewahrt die Quittung auf. Oder man streicht die Klausel durch. Falls der Club das nicht akzeptiert, kommt kein Vertrag zustande.
  • Öffnungszeiten: Behält sich das Studio in den AGB vor, sie jederzeit zu ändern? Auch diese Klausel kann man streichen.

Ausführlichere Informationen finden Sie in diesem Beobachter-Merkblatt.

Wer vor dem Abschluss des Fitnessabos seine Bedürfnisse genau klärt, kann viel Geld sparen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Lage: Nahe beim Wohnort oder beim Arbeitsplatz – so kann der Weg ins Studio nicht zur Ausrede werden.
  • Probetraining: Passt die Stimmung? Die Luft? Wie voll ist es? Am besten zu einem Zeitpunkt gehen, der später zur Routine werden soll. Und sich nicht schon zur Unterschrift überreden lassen, sondern den Vertrag nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen.
  • Vertragsdauer: Wie ist die Laufzeit? Den Vertrag lieber nur für ein Jahr abschliessen, auch wenn es für längere Laufzeiten Rabatte gibt. Oft sind auch Monatsabos sinnvoll, gerade für Einsteiger. Denn: Wer weiss schon, was das Leben noch bringt?
  • Time-Stopps: Was steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vorübergehender Erkrankung, Auslandsaufenthalt, Militärdienst oder Ferien? Bei manchen Fitnessclubs kann man pausieren – ein gutes Argument, wenn mehrere zur Auswahl stehen.
  • Automatische Vertragsverlängerung: Häufig steht in den AGB, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man ihn nicht innerhalb einer bestimmten Frist kündigt. Solche Klauseln sind zwar nicht kundenfreundlich, aber gültig. Entweder trägt man den Termin in die Agenda ein oder kündigt den Vertrag bereits am ersten Tag per Einschreiben – und bewahrt die Quittung auf. Oder man streicht die Klausel durch. Falls der Club das nicht akzeptiert, kommt kein Vertrag zustande.
  • Öffnungszeiten: Behält sich das Studio in den AGB vor, sie jederzeit zu ändern? Auch diese Klausel kann man streichen.

Ausführlichere Informationen finden Sie in diesem Beobachter-Merkblatt.

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