SBB versäumt Barrierefreiheit – Betroffene erzählen
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«Aufgabe nicht gemacht»:SBB versäumt Barrierefreiheit – Betroffene erzählen

Volksinitiative in Diskussion
Behinderten-Verbände drohen SBB mit Klagen

Alle Bahnhöfe sollen bis Ende 2023 barrierefrei zugänglich sein. Die SBB werden dieses Ziel nicht erreichen. Was sind die Konsequenzen?
Publiziert: 14.12.2022 um 19:38 Uhr
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Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap setzt sich für die Rechte behinderter Menschen ein.
Foto: Zvg
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Der Verzug der SBB bei der Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) – Stichwort barrierefreie Bahnhöfe – ruft die Behindertenverbände auf den Plan. Sie fordern Konsequenzen für die Verzögerung beim Umbau der Perrons, Haltestellen und Informationssysteme.

«Es wäre gut, wenn wir die SBB anklagen könnten», findet Anita Wymann (42). Sie arbeitet in der Administration von Agile.ch – eine Organisation, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzt. Das Problem: Die SBB würden vor Gericht wohl durchkommen. «Sie können praktisch alles mit der Verhältnismässigkeit begründen», ergänzt Wymanns Chef Raphaël de Riedmatten (52), Geschäftsleiter von Agile.ch.

Wie barrierefrei ist die SBB online?

Im März 2019 wurde die Website der SBB von der Stiftung «Zugang für alle» zertifiziert. Viele Inhalte sind also barrierefrei zugänglich.

«Wo wir Lücken schliessen müssen, sind wir mit Hochdruck dran», sagt Andrés Doménech Nothhelfer (54), der bei der SBB zuständig für die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) ist. Einige Bereiche seien noch nicht barrierefrei zugänglich, wie beispielsweise das Snow'n'Rail-Angebot.

René Jaun (41), für den die Barrierefreiheit als blinder Mensch besonders wichtig ist, findet sich online und auf der App «SBB Inclusive» gut zurecht. Die App lancierte die SBB speziell für Menschen mit Behinderung.

Dank der App erfährt Jaun, in welchen Zug er gerade einsteigt. «Die App kommuniziert via Bluetooth mit dem Zug. In manchen Zügen funktioniert das super, teilweise aber noch gar nicht», sagt Jaun.

Im März 2019 wurde die Website der SBB von der Stiftung «Zugang für alle» zertifiziert. Viele Inhalte sind also barrierefrei zugänglich.

«Wo wir Lücken schliessen müssen, sind wir mit Hochdruck dran», sagt Andrés Doménech Nothhelfer (54), der bei der SBB zuständig für die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) ist. Einige Bereiche seien noch nicht barrierefrei zugänglich, wie beispielsweise das Snow'n'Rail-Angebot.

René Jaun (41), für den die Barrierefreiheit als blinder Mensch besonders wichtig ist, findet sich online und auf der App «SBB Inclusive» gut zurecht. Die App lancierte die SBB speziell für Menschen mit Behinderung.

Dank der App erfährt Jaun, in welchen Zug er gerade einsteigt. «Die App kommuniziert via Bluetooth mit dem Zug. In manchen Zügen funktioniert das super, teilweise aber noch gar nicht», sagt Jaun.

Caroline Hess-Klein (49), Leiterin Abteilung Gleichstellung beim Dachverband Inclusion Handicap, ist anderer Meinung: «Sowohl betroffene Menschen mit Behinderungen als auch Behindertenorganisationen können klagen, wenn eine Benachteiligung vorliegt.» Die Chancen auf Erfolg stünden nicht schlecht. Die Behindertenorganisationen üben das Verbandsbeschwerderecht bereits während der ganzen BehiG-Frist aus und konnten schon Erfolge erzielen «wie zum Beispiel bei den Dosto-Doppelstockzügen oder beim Bahnhofplatz in Basel», sagt Hess-Klein.

«Entwicklungen genau beobachten»

Im aktuellen Fall will Inclusion Handicap «die Entwicklungen weiterhin genau beobachten». Im Übrigen sei auch eine Volksinitiative in Diskussion, um die rechtliche Gleichstellung von Behinderten durchzusetzen. Hess-Klein: «Wir werden voraussichtlich im Januar offiziell dazu kommunizieren.»


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