Auf der einen Seite der Gerichtsbank: Otto. Auf der anderen Seite: Otto's. Am Mittwoch stritten sich vor dem Luzerner Kantonsgericht zwei Quasi-Namensvetter. Der deutsche Handelskonzern und Versandriese und der Schweizer Warenpostenverkäufer Otto's liegen sich wegen ihrer Markennamen in den Haaren.
Während Jahrzehnten kamen die beiden problemlos miteinander aus. Jeder hatte seinen Markt. Doch nun will der deutsche Händler in die Schweiz – via die Österreich-Tochter Unito, aber unter dem Namen Otto. Dafür hat der Hamburger Handelskonzern sich die Webseite Otto-Shop.ch gesichert.
Vorläufig verboten
Das aber passt dem Schweizer Discounter Otto's mit Sitz in Sursee LU nicht, er sieht sich bedroht. «Wir wachsen online massiv», sagt Chef Mark Ineichen (47) zu BLICK. In Zukunft würden online und offline immer stärker miteinander verschmelzen. «Da liegen die Verwechslungsgefahr und die Probleme mit den geplanten Aktivitäten der Otto Group auf der Hand.»
Im Jahr 2017 stellte sich das Luzerner Kantonsgericht auf die Seite des Discount-Chefs Ineichen und verbot der Otto Group vorsorglich, mit Otto und .ch in der Schweiz zu geschäften. Das Bundesgericht stützte das. Ein definitives Verbot war dieser Entscheid aber nicht, und so geht der Rechtsstreit weiter.
«Absurder Streit»
Die Sache ist verworren. Otto, bekannt auch als Otto Versand Hamburg, ist das ältere Unternehmen mit dem älteren Namensrecht. In der Schweiz und seinen Einwohnern ist aber vor allem Otto's ein Begriff. Das Unternehmen habe damit eine schutzwürdige Marktposition erlangt, lautet das Argument vor Gericht. «Im Volksmund ist Otto und Otto's das Gleiche», sagt Ineichen. Deshalb würden sie auch darauf beharren, dass die Deutschen unter diesem Namen nicht in die Schweiz kommen. «Der Streit ist in meinen Augen absurd.»
Im Streit spielt auch ein altes Dokument eine wichtige Rolle. Laut dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland aus dem Jahr 1892 werden Marken zwischen den beiden gegenseitig anerkannt. Otto's zufolge gibt dieser Vertrag nur das Recht darauf, dass die Marke nicht gelöscht wird, nicht aber das Recht auf Nutzung. Anderer Meinung sind die Gegner: «Er ist ein Pfeiler der Rechte der Beklagten.»
Ein kleiner Teil der Welt nur für Otto's
Der Prozess in Luzern war nach einem halben Tag vorbei. Das Urteil steht noch aus. Doch die Strategie ist gemacht: «Sollte das Gericht gegen uns entscheiden, ziehen wir den Fall ans Bundesgericht weiter», kündigt Ineichen kämpferisch an. Er rechnet damit, dass das im umgekehrten Fall auch die Gegner machen würden. «Otto's gehört die Schweiz, Otto der Rest der Welt», steht für Otto's-Chef Ineichen fest.
Allerdings: Die Otto Group ist bereits in der Schweiz aktiv. Bisher aber inkognito, etwa als Jelmoli-Versand. Weltweit beschäftigt der Konzern über 50'000 Mitarbeiter. Im Vergleich dazu ist Otto's ein Winzling. Der 1978 gegründete Warenpostenverkäufer beschäftigt rund 2000 Mitarbeiter in 100 Filialen.