Verfahren gegen «Krypto-König»
Dadvan Yousuf auf Schadenersatz in Millionenhöhe eingeklagt

«Krypto-König» Dadvan Yousuf hat eine Zivilrechtsverfahren am Hals: Ein ehemaliger Geschäftspartner fordert von ihm Schadenersatz in der Höhe von 1,6 Millionen Franken. Der Angeklagte weist alle Vorwürfe zurück.
Publiziert: 11.04.2025 um 06:01 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2025 um 09:00 Uhr
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Dem Landgericht München liegt eine Zivilklage gegen Dadvan Yousuf vor. Ein ehemaliger Geschäftspartner fordert Schadenersatz in der Höhe von 1,6 Millionen Franken.
Foto: Philippe Rossier

Darum gehts

  • Dadvan Yousuf mit Millionen-Schadenersatzklage konfrontiert
  • Angeblicher Krypto-König soll Vermögensverwaltung angeboten haben – Geld verschwunden
  • Yousuf weist die Vorwürfe zurück
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Der angebliche Krypto-König Dadvan Yousuf (25) sieht sich mit einer happigen Schadenersatzklage in der Höhe von 1,6 Millionen Franken konfrontiert, wie der Beobachter berichtet. Der Vorwurf: Yousuf soll seinen ehemaligen Geschäftspartnern Vermögensverwaltung angeboten haben. Von diesem Geld soll nun jede Spur fehlen.

Einer der Geschäftspartner hat deshalb vor dem Landgericht München Klage erhoben. Dem Beobachter liegen neben der Klageschrift auch Verträge, Screenshots aus dem gemeinsamen Telegram-Chat sowie Sprachnachrichten vor.

Yousuf weist sämtliche Vorwürfe zurück

Yousuf soll bei einem Treffen im Münchner Fünfsternehotel Vier Jahreszeiten erklärt haben, er könne mit Kryptohandel «sehr viel Rendite» erzielen. Dabei habe er von «ausgeklügelten Tradingstrategien» gesprochen und angebliche Gewinne vorgewiesen. Zudem habe er schriftlich zugesichert, für Verluste persönlich mit seinem Privatvermögen zu haften. Ende 2022 wären dann die versprochenen Auszahlungen ausgeblieben.

Mehr zur Recherche über Dadvan Yousuf

Die ganze Recherche lesen sie hier beim «Beobachter».

Die ganze Recherche lesen sie hier beim «Beobachter».

Es ist die erste bekannte Schadenersatzforderung gegen den «Krypto-König». Für Yousuf gilt die Unschuldsvermutung. Dieser weist gegenüber dem Beobachter sämtliche Vorwürfe zurück und zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Unterlagen. Zudem sei er «kein lizenzierter Vermögensverwalter und habe das auch nie behauptet». Die Kryptoanlagen habe er im «privaten Rahmen» verwaltet.

In Bern ermittelt die Staatsanwaltschaft seit drei Jahren wegen Betrugs, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen Dadvan Yousuf. Anklage wurde bisher keine erhoben. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) war zum Schluss gekommen, dass Yousuf mit seiner Dhornii-Stiftung aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt und unerlaubt bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt habe. 

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