Auf einen Blick
- Finma fordert 444'000 Franken von Dadvan Yousuf
- Krypto-Investor wehrt sich gegen Betreibung
- Strafuntersuchung weit fortgeschritten
Mit Investitionen in Kryptowährungen soll er vom Flüchtlingskind aus dem Irak zum Multimillionär geworden sein. Dadvan Yousufs (24) märchenhafte Geschichte – so seine Erzählung – begann damit, dass er sein Kinderspielzeug verkauft und mit dem Geld Bitcoin erworben habe.
Nationale und internationale Medien feierten Yousuf als Wunderkind. Er selbst zelebrierte seinen Wohlstand, indem er zeitweise im Zürcher Nobelhotel Dolder wohnte. Erste Zweifel säte im Frühling 2021 eine Verdachtsmeldung, die bei der Meldestelle für Geldwäscherei einging. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) eröffnete ein Jahr später ein Verfahren gegen Yousufs Anlagestiftung, und die Berner Staatsanwaltschaft führt seit Mai 2023 eine Strafuntersuchung gegen den «Krypto-König».
Teure Folgen
Die Finma kam in ihrem sogenannten Enforcement-Verfahren zum Schluss, Yousuf habe mit seiner Stiftung aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt. So habe er seine Kryptowährung für umgerechnet rund drei Millionen Franken an 500 Privatpersonen verkauft, ohne dass diese einsetzbar gewesen sei. Yousuf und seine Stiftung haben laut Finma unerlaubt bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Das teilte die Aufsichtsbehörde vor bald zwei Jahren mit.
Blick liegt Yousufs Betreibungsregisterauszug vor. Er zeigt, dass die Finma von Yousuf gut 444'000 Franken will. Der Krypto-Investor hat dagegen Rechtsvorschlag erhoben – er bestreitet die Forderung also.
Yousuf sagt, die Forderung der Finma sei «weder eine Busse noch ein Gewinn-Einzug noch die Folge eines nachgewiesenen Fehlverhaltens». Es handle sich um die Anwaltskosten, die von der Finma für das Enforcement-Verfahren aufgewendet worden seien. «Ich soll also die Kosten jener Anwälte tragen, die mich untersuchten.»
Gesetzlich geregelt
Finma-Sprecherin Ursula Gasser will sich nicht weiter zum Fall äussern. Sie verweist aber darauf, dass das Enforcement-Verfahren gegen Yousuf diesem unerlaubte Tätigkeiten nachgewiesen hat und er in einer Anweisung angehalten wurde, seine nicht bewilligten, gewerbsmässigen Devisengeschäfte zu unterlassen.
Das Finanzmarktgesetz besagt, dass der Beaufsichtigte die Kosten für die Untersuchung tragen muss, wenn der Verdacht auf eine Gesetzesverletzung besteht.
Die Finma könne während Verfahren Geschäftskonten sperren, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unkontrolliert abflössen und Investoren nicht weiter geschädigt würden, hält Sprecherin Gasser fest.
«Nicht handlungsfähig»
Yousuf beklagt, dass sein einziges Schweizer Bankkonto gesperrt sei. Deshalb sei er hier «faktisch nicht handlungsfähig».
Weit fortgeschritten ist die Strafuntersuchung der Berner Staatsanwaltschaft gegen Yousuf. Vorgeworfen werden ihm mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung. Laut Christoph Scheurer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, prüfen derzeit Revisoren die Ergebnisse der Untersuchung.
Yousuf betont: «Ich bin an einer Gesamtlösung mit der Staatsanwaltschaft Bern interessiert.» Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.