Auf einen Blick
- Schweizer Ärzte-Telefon im Ausland: Umstrittene Abrechnungspraxis bei telemedizinischen Leistungen
- Bei Medgate arbeiten Ärzte im Ausland aufgrund des Schweizer Ärztemangels
- Laut BAG: Nur in der Schweiz erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden
Es ist bekannt, dass die Schweiz auf viele ausländische Ärzte angewiesen ist. Neu lagern aber immer mehr Dienstleister gewisse medizinische Leistungen ins Ausland aus. So beispielsweise in der Telemedizin, wie CH Media berichtet. Bei Schweizer Ärzte-Telefonaten klingelt es also immer mehr im Ausland.
In dieser Branche hat kein Unternehmen die Szene in den letzten 23 Jahren so geprägt wie Medgate. Die Basler Firma hat über 300 Mitarbeitende und war während der Corona-Pandemie für die Covid-Hotline des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verantwortlich. Die renommierte Schweizer Firma bestätigt aber gegenüber der Zeitung, dass einige ihrer Ärzte das Telefon in Deutschland und Spanien abnehmen. Und das hat Folgen.
Die Abrechnung ist problematisch
Denn die Abrechnung solcher Leistungen über die Grundversicherung ist rechtlich fragwürdig. Das BAG erklärt: «Telemedizinische Leistungen können grundsätzlich nur von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden, wenn diese in der Schweiz durch einen in der Schweiz zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden».
Der Krankenkassenverband geht noch weiter. «Die Grundversicherung übernimmt im Ausland grundsätzlich nur Kosten für medizinische Notfälle», betont Santésuisse-Juristin Agnes Stäuble. Spitäler und Firmen, die im Ausland erbrachte Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, handeln demnach illegal. Das würde im Falle von Medgate zutreffen.
Was sind die Konsequenzen?
Der Knackpunkt: Krankenkassen können nicht überprüfen, wo eine Konsultation tatsächlich stattgefunden hat. Sie erhalten nur eine Rechnung von einem Schweizer Anbieter. Santésuisse sieht gegenüber CH Media die Kantone in der Pflicht: «Es ist Aufgabe der Kantone, welche die Zulassungsbewilligungen für die Abrechnenden ausstellen, sicherzustellen, dass das Territorialitätsprinzip beim Erbringen der Leistung eingehalten wurde».
Die Folgen für Spitäler und Firmen, welche diese Regel nicht eingehalten haben, sind noch nicht bekannt. Möglicherweise können künftig nur noch Selbstzahler und Privatpatienten via Telemedizin vom Ausland aus betreut werden. Laut CH Media überprüfen nun mehrere Akteure des Gesundheitswesens ihre Praktiken. Unter anderem Ärzteverbände wollen ihre Richtlinien überarbeiten.