Umtaufen oder Busse bezahlen
Nestlé verliert irren Namensstreit

Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat vor dem Den Haager Bezirksgericht einen Rechtsstreit um die Namensrechte seines fleischlosen «Incredible Burgers» verloren. Der Burger soll nun umbenannt werden. Der Fall dürfte aber in eine nächste Runde gehen.
Publiziert: 02.06.2020 um 14:22 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2020 um 23:30 Uhr
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Über einen normalen Vegan-Burger ist ein übler Streut entbrannt.
Foto: Getty Images

Riesen Knatsch um einen Vegan-Burger: Das Bezirksgericht in Den Haag befand, Nestlé habe den Namen «Incredible Burger» so gewählt, dass das Produkt mit dem «Impossible Burger» des amerikanischen Unternehmens Impossible Foods verwechselt werden könne. Dadurch entstehe bei den Konsumenten Verwirrung. Ausserdem werde somit die Marktlancierung des Burgers von Impossible Foods in Europa erschwert.

Das 2011 gegründete Unternehmen Impossible Foods hat seinen Burger 2016 herausgebracht und will ihn künftig auch auf dem europäischen Markt verkaufen. Es wartet allerdings noch auf die Erlaubnis der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden, weil es für den «Impossible Burger» eine gentechnisch veränderte Hefe nutzt, die nach Fleisch schmeckt.

25'000 Euro Konventionalstrafe

Nestlé habe 2018 mit Impossible Foods Verhandlungen aufgenommen, um ein mögliches Lizenzierungsabkommen auszuhandeln. Wie Gerichtsunterlagen zeigen sollen, habe der Schweizer Lebensmittelmulti seinen Burger dann aber lanciert, während diese Verhandlungen noch am Laufen waren. Das habe den Verdacht geweckt, dass Nestlé versucht habe, die erfolgreiche Einführung des Konkurrenzprodukts in Europa zu vereiteln.

Das Gericht hat gegen Nestlé nun eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Gemäss dieser hat der Konzern vier Wochen Zeit, die veganen «Incredible»-Burgerpatties der Marke «Garden Gourmet» aus den Regalen der Detailhändler zu nehmen. Andernfalls sei das Unternehmen für jedes einzelne seiner zehn in den Fall involvierten Subunternehmen zur Zahlung von 25'000 Euro pro Tag verpflichtet.

«Wir werden Berufung einlegen»

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP zeigt sich Nestlé über das Urteil enttäuscht. «Wir sind der Ansicht, dass jeder in der Lage sein sollte, beschreibende Begriffe wie 'incredible' (dt: unglaublich) zu verwenden, um die Eigenschaften eines Produkts anzupreisen», sagte eine Sprecherin.

Das letzte Wort ist im Fall noch nicht gesprochen. «Wir werden diese Entscheidung befolgen, aber gleichzeitig Berufung einlegen», hiess es.

Nestlé werde in Kürze eine neue Version des Burgers in Europa vorstellen, sagte die Sprecherin. Künftig soll er «Sensational Burger» heissen. Der neue Name wird gemäss der Sprecherin auch für alle anderen Produkte verwendet, die zuvor in Europa mit «incredible» beschrieben wurden.

Auch in der Schweiz als Nicht-EU-Land würden diese Änderungen zeitnah umgesetzt. Nestlé gehe davon aus, dass keine Waren vernichtet werden müssen. (pbe/SDA)

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