Die Kantone tun sich schwer mit der Finanzierung der Kosten für die Ukraine-Flüchtlinge. In vielen Kantonen kriegen sie deutlich weniger finanzielle Hilfe als reguläre Flüchtlinge, wie eine Auswertung der «SonntagsZeitung» zeigt. Wann haben Sie etwa zum letzten Mal für 2.65 Franken Zmittag gegessen?
In der teuren Schweiz ist das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Der Kanton Aargau gibt ukrainischen Flüchtlingen trotzdem nicht mehr Geld (Blick berichtete).
Für einige Leserinnen und Leser ist das dennoch zu viel Geld. «Ich esse jeden Tag für 1.65 Franken Mittag», schreibt Leser Sebastian Henze. «Was ich damit sagen möchte: Auch mit 2.65 Franken verhungert man nicht.». Ähnlich sieht es Leser Bruno Kunz. Er argumentiert, dass die tägliche Verpflegung in der Schweizer Armee pro Kopf maximal 8.70 Franken kosten darf. «Für Frühstück, Mittag- und Abendessen. Und da beschwert sich auch niemand, dass es zu wenig ist», meint er.
Viele Leser sind sogar der Ansicht, dass Schweizer noch weniger Geld als ukrainische Flüchtlinge erhalten würden. Leser Roman Brunner schreibt stellvertretend: «Viele Schweizer haben auch nicht mehr zu Verfügung im Tag.»
So viel erhalten Sozialhilfeempfänger
Doch stimmt das auch wirklich? Ein Blick auf das Sozialhilfegesetz im Kanton Aargau zeigt: Nein! Für Schweizerinnen und Schweizer, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, gibts im Aargau deutlich mehr. Während eine dreiköpfige ukrainische Flüchtlingsfamilie fürs Essen, Kleider, Windeln, Hygieneartikel und Bahntickets insgesamt 865 Franken erhält, kriegt ein Schweizer Bürger alleine bereits 986 Franken.
38 Prozent von diesen 986 Franken sind für Nahrung, Getränke und Tabakwaren vorgesehen. Umgerechnet sind das im Monat knapp 300 Franken. Heruntergebrochen haben Schweizerinnen und Schweizer im Kanton Aargau 10 Franken pro Tag für die Verpflegung zur Verfügung. Fünf Franken davon sind laut den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für den Zmittag vorgesehen. Also doppelt so viel wie die Ukrainerinnen und Ukrainer. (nim/joi)