Mit Pauken und Trompeten übernahm XXXLutz 2019 die Pfister-Filialen sowie sechs Interio-Geschäfte der Migros. Diese wurden später in die Discountmarke Mömax umgewandelt. Jetzt zeigt sich: Die Übernahmelust des österreichischen Möbelhändlers hinterlässt in der Schweiz erste Spuren, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.
Mömax-Mitarbeitende klagen über schlechte Vertragsbedingungen, ein «toxisches Arbeitsklima», «psychischen Stress» oder «mangelnde Wertschätzung». Möbelverkäufer müssten sich zudem beim Lohn mit schlechten vertraglichen Bedingungen abfinden. Wurden bei der Migros-Tochter Interio noch Fixlöhne gezahlt, schwenkte XXXLutz auf ein Provisionsmodell um: Zum Basislohn erhält man neu 1 Prozent des Verkaufspreises auf jedes verkaufte Produkt.
100'000 Franken Umsatz für 1000 Franken Lohn
Das heisst konkret: Um auf 1000 Franken im Monat zu kommen, müssen Produkte im Wert von 100’000 Franken verkauft werden. Eine hohe Hürde. Und ein grosser Druck für die Angestellten, weil sie Anfang Monat nie wissen, wie viel Geld sie schliesslich auf dem Lohnkonto haben.
Damit nicht genug: Ständig ist da die Angst, dass ein Käufer seine Polstergruppe für 3590 Franken zurückbringt. Dann wird dem Verkäufer laut Vertrag die Provision wieder vom Lohn abgezogen. «Wir waren auf die Provision angewiesen, was zum Konkurrenzkampf im Team führte», sagt ein Angestellter. «Die Stimmung war zuletzt schlecht.»
Mömax Schweiz reagiert auf die Kritik an Lohnmodell und Arbeitsklima: Die Gehälter der Beschäftigten im Verkauf seien im Durchschnitt nicht gesunken. Zudem werde einmal im Jahr eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Das Ergebnis von 2021 weise zwar auf keine der genannten Probleme hin, jedoch «auf Verbesserungsmöglichkeiten.»
«Behandelt Mitarbeiter wie Menschen!»
Die Angestellten sehen das weit dramatischer, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. «Ein Witz, in diesem Geschäft auf Provision zu arbeiten», heisst es. Oder: «Behandelt die Mitarbeiter wie Menschen und nicht wie Ware». Und: Die Unzufriedenheit ist gross, wer kann, kündigt.
Was sagt die Arbeitsrechtlerin zu solchen Zuständen? Der Arbeitgeber erhoffe sich durch die Provisionsregelung motivierte Angestellte. Bloss: Führt die Regelung zu Unstimmigkeiten und Druck, dann muss der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht wahrnehmen. Eine Arbeitsrechtlerin sagt: «Arbeit soll nicht krank machen.» (pbe)