Auf einen Blick
- Steuererklärung nicht einreichen kann zu hohen Bussen und Schätzungen führen
- Behörden können Informationen einholen und frühere Steuererklärungen als Grundlage nutzen
- Bussen können bis zu 10'000 Franken beim Bund und nochmals bei Kantonen betragen
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für einen Teil der Bevölkerung eine Qual. Sie fühlen sich überfordert oder sind von gesundheitlichen Problemen geplagt. Andere werden von ihrer Schuldenlast erdrückt und lassen die Pflichtaufgabe schleifen. Und dann gibt es natürlich noch ein paar Findige, die denken, auf diesem Weg Steuern einsparen zu können.
Das Problem: In solchen Fällen wird das steuerbare Einkommen von den Behörden eingeschätzt. «Für Personen in einem Anstellungsverhältnis können die Steuerämter relativ zuverlässige Informationen einholen, beispielsweise bei den Sozialversicherungsanstalten, beim Arbeitgeber einen Lohnausweis anfordern oder früher ausgefüllte Steuererklärungen als Grundlage nehmen», sagt Oliver Wälti (32), Steuerexperte beim VZ Vermögenszentrum.
Steuerämter setzen hoch an
Die Schätzungen liegen meist über dem tatsächlichen steuerbaren Einkommen – und das teilweise deutlich. In der Vergangenheit schossen die Steuerämter schon mal derart massiv übers Ziel, dass sie vom Bundesgericht zurückgepfiffen wurden. Steuerpflichtige dürfen nicht mit überrissenen Forderungen abgestraft werden, so ein Leitentscheid vom letzten Jahr. Dafür gebe es Bussen.
Wer die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung verletzt, muss mit einer Busse rechnen – und die kann saftig ausfallen. «Bei Wiederholungstätern droht im Extremfall eine Busse von bis zu 10'000 Franken beim Bund und die Kantone erheben im Regelfall nochmals eine Busse im gleichen Umfang», so Wälti.
Das Problem bei alten Steuerschulden
Noch mehr Ungemach blüht jenen, die von den Behörden zu tief eingeschätzt werden. Sei es, weil der Bonus auf der Arbeit höher ausgefallen ist oder ein Selbstständiger ein sensationelles Geschäftsjahr hinter sich hat. Dann absichtlich keine Steuererklärung einzureichen, kann schwer nach hinten losgehen. Fliegt der Schwindel auf, muss man mit einem Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schweren Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden. «Im äussersten Fall bezahlt man das Vierfache der Steuern», so Steuerexperte Wälti.
Bei Nachsteuerverfahren schenkt aber noch ein weiterer Faktor finanziell ein. Es werden Verzugszinsen fällig. «Werden auf eine Steuerschuld mit Fälligkeit 2015 über zehn Jahre Verzugszinsen von vier bis fünf Prozent aufgerechnet, kommt da ein ganz schöner Betrag zusammen», warnt Wälti. Bei fünf Prozent Verzugszins wächst eine Steuerschuld von 10'000 Franken auf über 16'000 Franken an.