So teuer kann Verzögern sein
Alle Fristen zur Steuererklärung

Aufschieben ist fast immer erlaubt. Doch die Kantone setzen dafür unterschiedliche Fristen. Auch bei den Kosten sind sie sich uneinig. Wer wann abgeben muss und was Steuerzahler für Zeitaufschub zahlen müssen.
Publiziert: 04.03.2019 um 10:05 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2019 um 07:05 Uhr
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Spass macht das Ausfüllen der Steuererklärung den wenigsten. Trotzdem muss es erledigt werden. Viele Kantone bieten allerdings Verschiebemöglichkeiten. Doch nicht immer ist das Aufschieben gratis.
Foto: Keystone
Julia Fritsche

Mit Ach und Krach und nach langem Hinausschieben tun es irgendwann alle. Die Rede ist vom Ausfüllen der Steuererklärung. Private müssen die jährliche Deklaration über ihr Einkommen und Vermögen meist bis Ende März abgeben. Die Uhr tickt also.

Einen Ausweg bieten Fristverlängerungen. Diese sind aber je nach Kanton und Wohnort unterschiedlich. Grosszügig zeigen sich etwa die Kantone Schwyz und Zug. Dort können sich Steuerzahler bis Ende Jahr Zeit nehmen, wenn sie eine Fristverlängerung eingeben. Und sie müssen dafür erst noch nichts zahlen.

Thurgauer Behörden wollen wissen, warum

Deutlich komplizierter ist die Fristen-Sache etwa im Kanton Freiburg. Dort gibts maximal bis Mitte Dezember Zeit. Allerdings muss dafür viermal die Frist verlängert werden. Jedes Mal kostet dies 20 Franken.

Weniger Zeit lassen die kantonalen Steuerbehörden etwa den Thurgauern. Das Erledigen der Steuererklärung können sie bis zum 30. September hinausschieben. Zwei Monate mehr Zeit gibts nur, wenn «ausserordentliche Gründe» geltend gemacht werden. Keine Chance hat, wer vorbringt, wegen zu viel Arbeit nicht zum Ausfüllen zu kommen. 

Strafe für Verpassen

Bei den vielen unterschiedlichen Fristen lohnt es sich genau hinzuschauen. Denn wer nicht pünktlich abgibt, wird bestraft. Seit neuestem ist das etwa im Aargau der Fall. Die erste Mahnung kostet dort 35 Franken, die zweite schon 50. In den Kantonen Bern und Solothurn sind es sogar 60 Franken und das bereits im Erstfall.

Teuer wird es auch im Kanton Jura. Dort belastet ein sogenanntes Erinnerungsschreiben im Juni das Portemonnaie der zögerlichen Steuerzahler erst mit 40 Franken, die Mahnung dann kostet 60 Franken.

Noch schlimmer kommt es, wenn man selbst die Mahnungen ignoriert. Dann machen die Steuerämter eine Einschätzung. Zusätzlich können Steuerpflichtige auch gebüsst werden, schliesslich sind sie eben ihrer Pflicht nicht nachgekommen.

Steuererklärung ausfüllen: Die besten Tipps zum Steuern sparen

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist zu beachten. Bei verpassten Fristen kennt das Steueramt keine Gnade. Das kann schnell sehr teuer werden. Blick zeigt, mit welchen Tricks man einiges an Geld sparen kann.

Tipps zur Steuererklärung

Ein Formular zur Ausführung von der Steuererklärung in der Schweiz.
Ausfüllen muss die Steuererklärung jeder. Nur wirklich verstehen tut sie keiner.

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