So regeln es die Firmen
Darf ich mich während der Arbeitszeit impfen?

Wie gehen Firmen mit dem Gang ins Impfzentrum um? Zählen sie das als Arbeitszeit, oder regiert die Stechuhr? Blick hat bei den grössten Arbeitgebern nachgefragt.
Publiziert: 06.05.2021 um 01:32 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 07:42 Uhr
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Die Impfung gegen Corona – der Weg aus der Pandemie.
Foto: keystone-sda.ch
Marc Iseli und Fabio Giger

Impfen ist der Königsweg aus der Pandemie. Fast drei Millionen Spritzen sind in der Schweiz schon gesetzt. Die Pensionierten und Risikopatienten kamen zuerst dran. Jetzt ist das Heer der Erwerbstätigen dran. Die grosse Frage: Ist Impfen bezahlte Arbeitszeit?

Für Firmen an der Covid-Front ist die Antwort klar: Es gibt impffrei. Spitäler, Altersheime und Spitex-Organisationen sind vereint in ihrer Position, dass Impfen als bezahlte Arbeit gilt. Sie wissen: Wenn ihr Personal geschützt ist, hilft das ihrem Betrieb.

Beispiel Hirslanden: «Sofern der Impftermin in die Arbeitszeit fällt, ist die dafür benötigte Zeit als Arbeitszeit anrechenbar», heisst es auf Anfrage von Blick. Gleicher Wortlaut bei der Berner Insel-Gruppe: «Wenn die Impfung an einem Arbeitstag erfolgt, kann sie während der Arbeitszeit durchgeführt werden.» Und der nationale Spitex-Verband sagt, dass sich die Angestellten entweder während der Arbeitszeit impfen lassen können oder eine Zeitgutschrift erhalten.

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Stechuhr bei Post und SBB

Zwingend ist diese Position aber nicht. «Aus rechtlicher Sicht ist Impfen keine Arbeitszeit», sagt Serge Gnos (49) von der Gewerkschaft Unia. Es gibt denn auch Beispiele, wo die Stechuhr regiert. Etwa bei der Post und den SBB. Forsch gibt sich auch die Swisscom. «Impfen kann nicht als Arbeitszeit verbucht werden», heisst es beim blauen Riesen.

Von besonderer Bedeutung ist die Position der Migros. Sie ist die grösste Arbeitgeberin im Land. Sie hat sich soziale Verantwortung auf die Fahnen geschrieben. Aber sie tut sich schwer mit einem klaren Bekenntnis zur bezahlten Impfzeit. Der orange Grundsatz: «Da wir das Impfen als Privatsache sehen, behandeln wir das wie bei der Grippeimpfung oder bei gewöhnlichen externen Arztterminen. Diese haben zulasten der Freizeit zu erfolgen.»

Der orange Riese lässt sich aber ein Hintertürchen offen. Der Grundsatz gelte «bis jetzt», heisst es. Ein Politikwechsel ist also möglich. Und der Druck ist gross. Selbst auf dem Bau und in der Industrie herrscht an vielen Orten Kulanz. «Wir stellen unseren Mitarbeitenden die für die Covid-Impfung benötigte Zeit zur Verfügung», sagt ein Implenia-Sprecher. «Mitarbeitende können sich während der Arbeitszeit impfen lassen», doppelt der Zementgigant Lafarge Holcim nach.

Kulante Grossbanken

Noch einfacher gestaltet sich die Situation im Homeoffice der Grossbanken. Beispiel Credit Suisse: «Unsere Mitarbeitenden dürfen einen Impftermin während der Arbeitszeit wahrnehmen», sagt ein Sprecher. Eine solche Kurzabsenz würde als Arbeitszeit angerechnet. Und bei der UBS ist es sogar «selbstverständlich», dass während der Bürostunden der Oberarm gepikst wird. «Das gilt als bezahlte Arbeitszeit.»

Damit sind die beiden Geldhäuser für einmal auf Linie mit dem Gewerkschafter Gnos. Er wiederholt, was die Spitäler schon lange wissen: Dass sich die Angestellten impfen lassen, sei im ureigenen Interesse des Arbeitgebers. «Wird der Mitarbeiter krank oder muss in Quarantäne, fällt er viel länger aus, als wenn er seinen Impftermin wahrnimmt.»

Ähnlich sieht es auch Gewerbe-Mann und FDP-Politiker Hans-Ulrich Bigler (63). Aber Bigler findet auch Verständnis für andere Positionen. Sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, könne eine Möglichkeit sein, sagt er. «In gewissen Betrieben wird das gehen, in anderen nicht.»

Und was sagt das Bundesamt für Gesundheit (BAG)? Soll die Schweiz impffrei bekommen? Es sei an den Arbeitgebern zu entscheiden, wie sie das handhaben wollen, erklärt Patrick Mathys (50) vom BAG. Aber auch er fügt an: Es sei grundsätzlich im Interesse aller, dass möglichst viele Menschen rasch geimpft werden.

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