Darum gehts
- Handyverbot am Arbeitsplatz: Regelungen und Konsequenzen in der Schweiz
- Private Handynutzung während Arbeitszeit grundsätzlich verboten, Pausen ausgenommen
- Verstösse können zu Abmahnung, Kündigung oder Anzeige wegen Arbeitszeitbetrugs führen
Wer kennt es nicht: Eigentlich müsste man sich auf die Arbeit konzentrieren, aber das Handy im Blickfeld zieht einen magisch an. Nur schnell überprüfen, ob eine wichtige Nachricht reingekommen ist – und schon ist man abgelenkt. Das kann zu Hause passieren. Oder in der Schule. Seit Jahren gibt es deshalb heisse Debatten über ein Handyverbot an hiesigen Bildungseinrichtungen. Ein schweizweites Verbot gibt es bislang nicht. Schulen können eigenständig entscheiden, ob sie Smartphones aus dem Unterricht verbannen wollen.
Die Frage nach einem Handyverbot stellt sich auch in der Arbeitswelt. Und gewisse Firmen beantworten sie mit Ja. So müssen etwa Angestellte des österreichischen Unternehmens Fahnen Gärtner ihre Smartphones vor Arbeitsbeginn im Spind einschliessen, wie das Portal heute.at berichtet. Der Fahnenhersteller aus Salzburg hat die Regel vor knapp 15 Jahren eingeführt. Seither hat sich eine Mehrheit der rund 100 Mitarbeitenden mehrfach dafür ausgesprochen, das Verbot beizubehalten. Wäre eine solche Regelung auch in der Schweiz möglich?
Darf mir mein Arbeitgeber verbieten, mein Handy während der Arbeit zu nutzen?
Ja, grundsätzlich ist es in der Schweiz verboten, Smartphones oder Tablets am Arbeitsplatz privat zu gebrauchen. Das gilt auch für Geräte, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Schliesslich entscheidet der Chef oder die Geschäftsführung, was Angestellte während der Arbeitszeit erledigen sollen oder eben nicht tun dürfen – auch im Homeoffice. Trotzdem erlauben die meisten Schweizer Firmen ihren Mitarbeitenden, ihr Handy eingeschaltet zu lassen, solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet.
Was passiert, wenn ich mich nicht an das Verbot halte?
Wer sich einem ausdrücklichen Handyverbot widersetzt, riskiert eine Abmahnung. Und wenn du dich wiederholt uneinsichtig zeigst, droht dir gar die Kündigung. Achtung: Ist deine Nutzung des Handys für Privates während der Arbeit besonders intensiv, kannst du gar wegen Arbeitszeitbetrugs angezeigt werden.
Was gilt während der Pause?
Pausen gelten als Freizeit. Entsprechend darfst du dein Handy dann nutzen. Das Verbot des Arbeitgebers hat in dieser Zeitspanne keine Gültigkeit.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Laut Schweizer Arbeitsrechtlern sind einige kurze private Erledigungen auch während der Arbeitszeit erlaubt – insbesondere dann, wenn sie dringend und nicht verschiebbar sind. Das gilt etwa in Notfällen. Dann darfst du also dein Handy für ein Telefonat nutzen. Gilt in deinem Betrieb ein Handyverbot, musst du über eine Geschäftsnummer erreichbar sein.