Gut möglich, dass die Schweiz bald einen nächsten grossen Online-Shop hat. Mittlerweile ist auch klar, wie sich das neue Portal den Kunden präsentieren will. Bloss: Noch beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Klage von Otto's gegen Otto. Klingt verwirrend? Genau das ist das Problem!
Von Anfang an: Den Discounter Otto's, gross gemacht von Ex-FDP-Nationalrat Otto Ineichen (†71), kennt in der Schweiz fast jeder. Dafür kennt in Deutschland fast jeder das Otto-Versandhaus. Das war so lange kein Problem, wie keiner über den Hag frass.
Otto lehnt sich aus dem Fenster
Doch genau das will Otto (die Deutschen) jetzt tun. Seit letztem Jahr bemühen sich die Hamburger darum, in der Schweiz eine Online-Präsenz unter der Adresse www.otto-shop.ch aufzubauen. Wenig überraschend, dass das dem Schweizer Fast-Namensvetter überhaupt nicht passt: Otto's habe eine schutzwürdige Marktposition erreicht, meint Mark Ineichen (47), Ottos Sohn und Otto's-Chef. Und sind letztes Jahr mit dem Argument vor das Luzerner Kantonsgericht gezogen.
Die Klage wurde Ende November abgeschmettert (BLICK berichtete); Otto's zog allerdings weiter vors Bundesgericht, das sich jetzt mit der Sache beschäftigt.
Obwohl dessen Urteil noch aussteht, lehnen sich die Eindringlinge aus dem Norden schon aus dem Fenster. Führte ihre Schweizer Webseite während Wochen noch auf die Homepage des Jelmoli-Versand – der Onlineauftritt der Schweizer Traditionsmarke gehört zur Otto Group –, hat Otto jetzt einen eigenen Auftritt. «Einfach alles. Einfach Otto.», prangt auf der Homepage – ziemlich deutsch. Ab Sommer 2019 wolle man «die komplette Produktvielfalt» auch hierzulande anbieten. Zu kaufen gibt es bis dann noch nichts.
Gute Chancen für Deutsche
Konkret stehen da drei Kategorien: Mode, Wohnen und Technik. Heisst unter dem Strich: Das ist nicht nur ein Frontalangriff auf den Gemischtwarenladen Otto's, sondern auch auf die Möbelhäuser und Bekleidungsshops. «Wir sind derzeit in der Entwicklung des Online Shops und in Vorbereitung des Markteinstiegs», schreibt ein Sprecher auf Anfrage von BLICK. «Wir stehen sozusagen in den Startlöchern.»
Die Deutschen haben Grund zur Hoffnung: Das Kantonsgericht Luzern hatte ihnen in 15 von 15 Punkten recht gegeben – nüchtern betrachtet, wirkt Otto's Weiterzug ans Bundesgericht ziemlich chancenlos.
Zur neuesten Shop-Entwicklung bei Otto wollte Otto's-Chef Ineichen auf BLICK-Anfrage nichts sagen.