Ineichen verliert Namensstreit gegen den Hamburger Handelsriesen, kämpft aber weiter
Otto’s gegen Otto 0:15

Mit einer solch klaren Abfuhr hat am Firmensitz in Sursee LU niemand gerechnet. Doch Otto's-Chef Mark Ineichen lässt sich durch den Gerichtsentscheid nicht aus der Bahn werfen. Er will nun gegen die Otto-Gruppe vors Bundesgericht ziehen.
Publiziert: 30.11.2018 um 08:35 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2018 um 09:11 Uhr
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Kennt man auch in der Schweiz: Otto-Versand Hamburg mit bekannten Slogans wie «Otto ... find' ich gut!», «Qualität zum kleinen Preis» und aktuell «Ihr Online-Shop!».
Foto: imago stock&people
Ulrich Rotzinger

Letztes Wochenende heizte Gölä im Festzelt am Otto's-Sitz kräftig ein. Chef Mark Ineichen (47) war in Partylaune. Nur wenige Tage nach dem 40. Firmenjubiläum ist die Stimmung in Sursee LU am Boden.

Auf Ineichens Schreibtisch liegt das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts, datiert vom 26. November 2018. «Es ist niederschmetternd», sagt der Otto's-Chef zu BLICK. Ihm sei die Kinnlade runtergegangen. 

Trotz Heimvorteil hat der Warenpostenverkäufer in allen 15 Punkten eine Niederlage gegen den Hamburger Versandhandelsgiganten Otto Group eingefahren, der mit dem Slogan: «Otto ... find' ich gut!» bekannt geworden ist.

Ineichen wollte mit seiner Klage verhindern, dass der zweitgrösste Online-Händler der Welt nach Amazon einen Online-Shop mit der Domain Otto-shop.ch eröffnet. Und den Innerschweizern Umsatz und Marktanteile abgräbt.

Otto's pocht auf schutzwürdige Marktposition

Ineichens Anwälte machten geltend, dass Otto's in der Schweiz viel bekannter ist als die Deutschen mit dem gleichen Namen. Otto's habe eine schutzwürdige Marktposition erreicht, sagen sie. Und weiter, dass im vorliegenden Fall nicht zwischen stationärem und dem Online-Markt unterschieden werden dürfe.

Doch auch hier widersprach das Gericht. Es nahm eine scharfe Trennung zwischen dem Laden-Geschäft und dem Online-Handel vor. Es betrachtete die gesamte Auseinandersetzung einzig aus dem Blickwinkel der Marktposition von Otto's im Online-Vertrieb. «Unsere allgemeine Bekanntheit in der Schweiz erachtet das Gericht als völlig irrelevant. Das ist absurd», sagt Ineichen.

Bundesgericht beschäftigt nun der Fall

Er will kämpfen: «Wir ziehen den Fall nun ans Bundesgericht», kündigt Ineichen an. Aber das lässt die Otto Group, vertreten durch die Österreich-Tochter Unito, kalt. Deren Geschäftsführer Harald Gutschi (54) zu BLICK: «Das Kantonsgericht hat mit dem Urteil auch das vorsorgliche Verbot gegen uns aufgehoben. Jetzt haben wir freie Bahn in der Schweiz.»

Und das heisst was? Unito will mit der Domain Otto-shop.ch im zweiten Quartal 2019 auf dem Schweizer Markt in die Offensive gehen, sagt Gutschi. Er betont, dass man lediglich im Internet expandieren wolle und nicht die 100 Filialen von Otto's konkurrenzieren werde. 

Otto ist schon mit Ackermann und Quelle im Markt

Über das Online-Angebot wollte sich Gutschi nicht auslassen. Man richte sich an modeaffine, markenbewusste Kunden. Auch Möbel und Heimelektronik seien mit tiefen Preisen dabei.

Was kaum einer weiss: Die Otto Group mischt bereits heute dick im Schweizer Versandhandelsgeschäft mit. Das mit ihren Online-Shops wie Ackermann.ch oder Quelle.ch. Laut Gutschi zählen 1,5 Millionen Haushalte zu den Kunden. Vielleicht sind es bald noch mehr. Es sei denn, die Bundesrichter legen in letzter Minute noch ihr Veto ein.

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