Sonnenschein, Schneegestöber und Skifahren: Die anstehenden Festtage nutzen viele für einen Ausflug in die Berge. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer verbringen ihre Skiferien hierzulande. «Die Nachfrage nach Skiferien im Ausland befindet sich aktuell auf sehr tiefem Niveau», schreibt das Touristikunternehmen Interhome. Vereinzelt gebe es sogar Stornierungen für Skiferien in Österreich und Italien.
Allerdings lassen sich einige das Pistenvergnügen im Ausland weiterhin nicht nehmen. «Ferien im Ausland werden nach wie vor eher kurzfristig gebucht», schreibt Interhome.
Pistenregeln in der Schweiz
Wie bereits in der vergangenen Saison gilt in geschlossenen Gondeln und Wartebereichen eine Maskenpflicht. Im Freien hingegen – etwa auf dem offenen Sessellift oder Bügellift – braucht es keine Maske. Zudem beschloss der Verband der Schweizer Seilbahnen eine Kapazitätsbeschränkung. Grosse Gondeln, die Platz für mehr als 25 Personen bieten, werden nur noch zu 70 Prozent ausgelastet.
Für die Piste braucht es grundsätzlich kein Zertifikat. Es sei denn, die Bergbahnen schreiben dies vor: Die Fideriser Heuberge GR verlangen 3G. In Samnaun GR gilt sogar 2G. Dies allerdings unfreiwillig: Das Skigebiet reicht bis nach Österreich, ist mit Ischgl verbunden. Daher müssen sich auch die Betreiber auf Bündner Seite an die strengeren Vorschriften in Österreich halten.
In den Pistenrestaurants gilt Zertifikats- und Maskenpflicht – es sei denn, man sitzt auf der Terrasse. Aufgepasst auch im Hotel: Einzelne Betriebe nehmen nur noch Gäste mit Zertifikat auf, das Edelhotel Kulm in St. Moritz GR etwa schreibt 2G vor.
Österreich wartet auf Ende des Lockdowns
In Österreich befindet sich die Skisaison noch am Anfang. Bis zum 13. Dezember gilt ein Lockdown, und touristische Reisen sind nicht gestattet. Ab nächster Woche soll der Lockdown für Geimpfte und Genesene aber aufgehoben werden, was auch für die Mehrheit der Skigebiete der Startschuss in die Saison bedeutet.
Vielerorts gilt nach dem Lockdown die 2G-Regel, etwa auf dem Skilift, im Hotel, Bergrestaurant und in der Après-Ski-Hütte. Auch die Maskenregeln sind strenger als hierzulande, FFP2-Masken sind Pflicht, allerdings erst ab 14 Jahren. Bei Kindern zwischen 6 und 14 reicht eine einfache Hygiene- oder Stoffmaske.
Wenige Skigebiete sind trotz Lockdown bereits geöffnet, beispielsweise in Ischgl. Den Skispass gibt es dort aber bis zum Ende des Lockdowns nur ohne Verpflegung und Unterkunft.
Farbige Zonen in Italien
Wer nach Italien will, muss bereits bei der Einreise ein 3G-Zertifikat vorlegen. Das Land ist in ein vierstufiges Ampelsystem mit den Zonen weiss, gelb, orange und rot aufgeteilt. Je nach Farbe gelten unterschiedliche Regeln.
In den weissen Zonen brauchen auf den Skipisten alle ab zwölf Jahren ein 3G-Zertifikat. Ausgerechnet in der Skiregion um Bozen im Südtirol steht die Ampel aber auf Gelb. Bei dieser Farbe gilt eine Maskenpflicht drinnen sowie im Freien. Wird eine Zone der orangen Farbe zugeteilt, braucht man für die Skifahrt 2G. Ganz schliessen müssen Skigebiete in Regionen, die zur roten Zone gehören.
Weiterhin gilt auch in Italien: Abstand halten und Maske tragen. Im öffentlichen Verkehr, also auch in den Gondeln, gilt die FFP2-Maskenpflicht. In sämtlichen Restaurants – auch denjenigen am Pistenrand – in Italien gilt 2G.
Frankreich setzt auf 3G, Abstand und Masken
Einreisen und auf die Skipiste können Touristen in Frankreich nur mit 3G-Zertifikat. Zudem müssen Wintersportler ab elf Jahren eine Maske tragen. In Seilbahnen und Warteschlangen greift auch eine Maskenpflicht. Zudem ist der 3G-Nachweis auch für den Restaurant- oder Barbesuch nötig.
Aber Achtung: Ab dem 15. Januar gelten Corona-Zertifikate in Frankreich nur noch sieben Monate lang. Liegt die zweite Impfung länger zurück, braucht es einen Booster. Diese Regel gilt für alle Personen ab 18 Jahren.
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Deutschland schwankt zwischen 3G, 2G bis 2G plus
In Deutschland gelten verschiedene Corona-Regeln für verschiedene Landesteile: Während die Mehrheit der Skigebiete auf 3G, Maskenpflicht und Abstand setzen, können in Bayern nur Geimpfte oder Genesene mit FFP2-Maske auf die Piste.
Das zur Schweiz angrenzende Baden-Württemberg geht weiter und verlangt für die Skipiste und Gastronomie 2G plus, sprich neben der Impfung oder Genesung einen negativen Corona-Test. Ausgenommen vom Testnachweis sind Menschen mit einer Booster-Impfung und Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren. In Innenräumen und draussen gilt eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Die Hygienemaske reicht aus.
Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr. Zuletzt aktualisiert wurde diese Liste am 10. Dezember 2021.