Schuldenfalle?
Twint lanciert Funktion «Später bezahlen»

Nutzerinnen und Nutzer der Bezahl-App Twint können bald auf eine neue Funktion zugreifen: In Partnerschaft mit der zur Cembra-Gruppe gehörenden Firma Swissbilling führt Twint schrittweise die Funktion «Später bezahlen» ein.
Publiziert: 25.08.2023 um 08:40 Uhr
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Aktualisiert: 25.08.2023 um 14:28 Uhr
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Nutzerinnen und Nutzer der Bezahl-App Twint können demnächst bei bestimmten Händlern die Funktion "Später bezahlen" anwenden. Damit ist es möglich, Einkäufe erst in 30 Tagen zu bezahlen.(Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Mit der neuen Funktion «Später bezahlen» können die Nutzer von Twint laut den Angaben bei bestimmten Händlern wählen, ob sie wie bis anhin sofort oder erst in 30 Tagen bezahlen wollen. Wie bereits im September des letzten Jahres angekündigt, spanne Twint für die Umsetzung dieser Funktion mit der auf Rechnungskauflösungen spezialisierten Firma Swissbilling zusammen.

In der Praxis können die Kunden beim Einkauf in einem Onlineshop mit Twint als Zahlungsmittel beim Check-out über eine Schaltfläche auswählen, ob sie sofort oder erst in 30 Tagen bezahlen wollen, sofern dies der Händler anbietet. Das biete grössere Flexibilität und den Vorteil, dass die Kunden die Ware vor der Bezahlung prüfen könnten, heisst es weiter.

Bereits im April berichteten Medien über die neue Funktion. Für Experten birgt diese Art des Einkaufens auch Risiken.

Gemäss Gregor Mägerle (48) will die Wirtschaft, dass Käufe möglichst schnell und einfach abgewickelt werden können. «Ratenzahlungen regen uns dazu an, möglichst schnell eine Entscheidung zu treffen – ohne gross zu überlegen», sagt Mägerle. Er ist Stellenleiter der Schuldenprävention Zürich.

Mit dem Kauf auf Raten ist es aber so eine Sache: «Es steckt immer ein Risiko dahinter», sagt Mägerle. Schliesslich passiert im Leben immer wieder Unvorhersehbares – wie ein Jobverlust oder eine Trennung. «Es kann sein, dass man die Raten dann nicht mehr bedienen kann.»

Twint will den neuen Dienst schrittweise ausrollen. (SDA/bö)

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