Als René F.* (54) sein E-Banking bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) öffnet, ist die Entspannung von drei Wochen Thailand-Ferien sofort verschwunden. Seine gesamten Ersparnisse sind weg, das Konto gar im Minus. «Plötzlich waren 138’000 Franken einfach weg!», sagt F. im Gespräch mit Blick.
Sofort macht sich F. auf die Suche nach seinem Geld – und wird in der Transaktionsübersicht fündig. Was er da sieht, lässt ihn leer schlucken: Der Mega-Betrag wurde ausgerechnet an die CSS – seine Krankenkasse – überwiesen. Dabei beträgt der Überweisungsauftrag für die monatliche Prämie nur 341.75 Franken, den er vor den Ferien eingegeben hat.
CSS weist Schuld von sich
Den Dauerauftrag musste er mit einem von der CSS erhaltenen QR-Code neu eingeben – denn sein bisheriger Auftrag war mit der Abschaffung der alten Einzahlungsscheine vom 1. Oktober nicht mehr gültig. F. verdächtigt, dass ein Fehler im QR-Code den Fehler verursacht hat.
Sofort nimmt F. Kontakt mit der Krankenkasse auf. Doch deren Reaktion stösst ihm sauer auf: «Keiner konnte mir erklären, was da schiefgelaufen ist», sagt er. Erst nach mehrmaligem Nachhaken kriegt er das Geld schliesslich zurückerstattet.
Nachfrage bei der CSS. Die Krankenkasse nimmt gegenüber Blick wie folgt Stellung: «Wir haben mit dem Kunden das Gespräch gesucht und telefoniert. Und wir haben ihm auch fachlich die Lage erklärt. Der Versicherte hat kein LSV bei uns. Somit können wir nichts von seinem Konto abbuchen.»
«Seltsamer Zusatz bei Überweisung»
Stattdessen handle es sich um einen Tippfehler, heisst es von der CSS. «Bei der Überweisung ist ein seltsamer Zusatz ersichtlich, der wohl für den Fehler verantwortlich ist. Dieser liegt auf Seiten der ZKB, nicht bei uns», sagt die Sprecherin gegenüber dem Finanzblog «IP».
Liegt der Fehler also bei der Bank von F. selbst? Die ZKB gibt sich wortkarg: «Die Zürcher Kantonalbank kommentiert mögliche ehemalige oder existierende Kundenbeziehungen nicht», zitiert «IP» eine ZKB-Sprecherin.
F. selbst findet es «ungeheuerlich», dass die Zahlung ohne Kontrolle der Bank rausging. Denn der Fehler hatte unschöne Konsequenzen für ihn: «Ich habe nach meiner Rückkehr in die Schweiz während Tagen nichts kaufen können, weil ich durch die Mega-Abbuchung ins Minus gerutscht bin», sagt er frustriert. Immerhin hat er jetzt wieder sein Geld zurück. Ob er den Strafzins für die Überziehung seines Kontos tatsächlich berappen muss, ist noch unklar.
*Name der Redaktion bekannt