Im Streit zwischen dem Migros-Genossenschaftsbund und dem Präsidenten der Regionalgenossenschaft Neuenburg-Fribourg, Damien Piller (61), droht der komplette Bruch. Das schreibt die Zeitung «Schweiz am Wochenende». Denn die Migros Zentrale lässt die Muskeln spielen. Wie aus einem Untersuchungsbericht eines Korruptionsexperten hervorgeht, aus dem das Blatt zitiert, könnte der Genossenschaftsbund den Lizenzentzug und damit den Ausschluss der Regionalgenossenschaft durchsetzen.
Der Grund: Der Migros-Genossenschaftsbund (MGB) in Zürich wirft Damien Piller, Anwalt, Immobilien- und Medienunternehmer, vor, bis zu 1,7 Millionen Franken ungerechtfertigt angeeignet zu haben. Der MGB hat deshalb Strafanzeige wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsführung eingereicht. Piller wehrt sich vehement gegen diesen Vorwurf. Er hat seinerseits Klagen eingereicht. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Den Filialen keine Waren mehr liefern
Soweit die juristischen Fakten. Der Streit könnte laut dem Untersuchungsbericht nun aber drastische Folgen haben - bis hin zu einem Ausschluss der Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg aus der Migros-Gruppe. Darunter würden wiederum die Filialen leiden. Sie müssten laut der «Schweiz am Wochenende» möglicherweise schliessen, weil sie keine neuen Waren mehr geliefert bekommen oder die IT nicht mehr funktioniert.
Laut den Migros-Statuten ist ein solcher Schritt möglich. Die Marke Migros gehört dem MGB. Er könnte eine Gefährdung der Marke durch Piller geltend machen und entsprechende lizenzrechtliche Sanktionen durchsetzen. Dann könnte der MGB zentrale Dienstleistungen wie Logistik und Einkauf aussetzen. Für diesen Schritt wäre eine Abstimmung in der MGB-Verwaltung nötig und ein entsprechender Entscheid das Verwaltungsrates.
Maulkorb für den MGB
Ob der MGB solche Massnahmen in Betracht zieht, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Piller hat eine superprovisorische Verfügung gegen die MGB erwirkt. «Wir dürfen uns zurzeit nicht zum Sachverhalt äussern», sagt ein Migros-Sprecher und betont: «Für Herrn Piller gilt die Unschuldsvermutung.»