Rechtslage erlaubt es nicht
Ehemalige CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen

Die aktuelle Rechtslage erlaubt es nicht, dass ehemalige CS-Manager ihre Boni zurückzahlen müssen. Sie dürfen die Gelder also behalten. Der Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf.
Publiziert: 14.04.2024 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2024 um 13:09 Uhr
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Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der CS – Axel Lehmann – darf seine Boni behalten.
Foto: KEYSTONE

Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Es bestätigte damit einen Bericht der «SonntagsZeitung». Zu dem Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität. Darin hat der Bundesrat eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank rückwirkend ins Recht zu fassen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter mitteilte.

Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schrieb das EDF. 

Boni-Verbot kein Thema

Kein Thema für den Bundesrat ist allerdings eine Boni-Limite oder ein Boni-Verbot, wie er am vergangenen Mittwoch mitteilte. Ein solches Instrument wäre aus seiner Sicht «nicht zielführend». In Studien seien als Nebeneffekt höhere Fixgehälter beobachtet worden. Boni sollen laut dem Bundesrat aber an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und auch Sperrfristen unterliegen können.

Im am Mittwoch publizierten, 339 Seiten umfassenden Bericht zur Bankenstabilität, kam der Bundesrat zum Schluss, «dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben».

Die Analyse zeige aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Bankenregulierung, hiess es vom Bundesrat. Diese will er mit einem Paket aus 22 Massnahmen angehen. Das Massnahmenpaket gliedert sich in drei Stossrichtungen: Erstens will der Bundesrat die Prävention verbessern, zweitens die Liquidität stärken und drittens das Kriseninstrumentarium erweitern.

Konkret schlug er etwa erweiterte Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vor – beispielsweise klare Verantwortlichkeiten der Manager. Eine Bussenkompetenz der Finma wird ebenfalls geprüft. (SDA/kae)

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