Quotensystem gegen Lärm
Flughafen Genf führt 2025 Gebühren bei Verspätungen ein

Will eine Airline im nächsten Jahr nach 22.00 Uhr ab Genf abfliegen, muss sie eine Abgabe bezahlen. Der dortige Flughafen setzt 2025 ein Quotensystem gegen Lärmemissionen ein. Der Test des Systems führte zu weniger Verspätungen, so Flughafen-Chef André Schneider.
Publiziert: 17.07.2024 um 10:47 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2024 um 11:22 Uhr
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Der Flughafen Genf geht mit Gebühren gegen verspätete Abflüge nach 22.00 Uhr vor.
Foto: SALVATORE DI NOLFI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Flughafen Genf will nächstes Jahr ein Quotensystem gegen Lärmemissionen lancieren. Wer nach 22.00 Uhr abfliegt, muss eine Abgabe bezahlen. Bei Europaflügen liegt die Abgabe zwischen 5000 und 20'000 Franken, bei Interkontinentalflügen zwischen 10'000 und 40'000 Franken. Das sagte André Schneider, Generaldirektor des Flughafens Genf, in einem am Mittwoch online publizierten Interview mit «CH Media».

«Androhen von Peitsche statt Zuckerbrot»

Der Genfer Flughafen teste das System seit letztem Jahr noch ohne Gebühren, so der bald abtretende Flughafen-Chef. Die Zahl der verspäteten Abflüge sei seither stark gesunken. «Nach der offiziellen Lancierung 2025 werden deshalb praktisch keine Abgaben mehr fällig sein», sagte Schneider. Die Fluggesellschaften hätten ihre Flugpläne entsprechend angepasst. Der Fluglärm sei gesunken, sagte Schneider. «Manchmal braucht es nun mal das Androhen der Peitsche statt des Zuckerbrotes», sagte der Flughafen-Direktor.

Möglich wird das Quotensystem durch eine Änderung des Betriebsreglements. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) genehmigte das neue Reglement im November 2022. Es legt unter anderem eine zulässige Lärmgrenze fest und führt ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22.00 Uhr ein.

Komitee wehrt sich gegen Lärmbelastung

Der neue Wert begrenzt den maximal zulässigen Fluglärm, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt 2022 mitteilte. Der Flughafen sei verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu überprüfen.

Ein Oppositionskomitee störte sich unter anderem daran, dass die Bevölkerung in der Region durch das neue Reglement einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt werde. Das Komitee reichte Anfang 2023 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

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