Diese Risikoliste kann die Einreise in die Schweiz verhindern
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Neben Quarantäneliste:Diese Risikoliste kann die Einreise in die Schweiz verhindern

Quarantäneliste ist nur die erste Hürde
Diese Risikoliste kann die Einreise in die Schweiz verhindern

Neben der Quarantäneliste des BAG gibt es eine Risikoliste des Staatssekretariats für Migration. Diese kann ein Einreiseverbot für Ausländer festlegen. Visa gibts nur in Ausnahmefällen. Was müssen Betroffene tun?
Publiziert: 18.11.2020 um 15:59 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2020 um 09:50 Uhr
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Neben der Quarantäneliste des BAG gibt es eine Risikoliste des Staatssekretariats für Migration.
Foto: Keystone

Endlich ist Reisen wieder einfacher. Nur noch vier Länder stehen auf der Quarantäneliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Was allerdings untergeht: Nicht alle Menschen dürfen in die Schweiz einreisen. Obwohl beispielsweise die USA nicht mehr auf der Quarantäneliste stehen, dürfen US-Touristen trotzdem nicht in die Schweiz kommen. Sie erhalten nämlich kein Visum.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit März eine eigene Risikoliste. Diese legt fest, aus welchen Ländern Ausländer in die Schweiz einreisen dürfen und für welche ein Einreiseverbot gilt. Zu Beginn der Pandemie beschloss der Bundesrat nämlich, alle nicht notwendigen Reisen einzustellen. Der Visa-Stopp soll das unterstützen. Im März galt das zuerst für alle Länder. Ab Juni wurden die Schengen-Staaten von der Liste genommen, und im Juli begannen die Behörden wieder Visa auszustellen.

Europäische Länder ausgenommen

Aktuell sind alle Länder ausserhalb des Schengenraums – mit ein paar Ausnahmen – auf der Risikoliste. Dazu gehören Länder in Europa, welche das Schengen-Abkommen nicht unterzeichnet haben, wie Irland, Kroatien oder Rumänien. Ausserhalb von Europa sind vereinzelte Länder wie Japan, Australien, Singapur oder Thailand als Ausnahmen aufgeführt. «Die Ausnahmen legen unsere Experten fest», sagt Lukas Rieder vom SEM. Für Staatsangehörige aller anderen Länder sind die Grenzen zur Schweiz geschlossen. Damit will das SEM die Ausbreitung der Corona-Pandemie bremsen.

Aufenthalte kürzer als drei Monate ohne Erwerbstätigkeit sind für Ausländer der Risikoliste verboten. Auch Visa für längere Aufenthalte werden aktuell nicht ausgestellt. Das SEM listet zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel auf. So werden beispielsweise Visa für Arbeitnehmende weiterhin ausgestellt. Kürzere Aufenthalte sind beispielsweise bei Todesfällen, Besuch der Kinder oder des Lebenspartners möglich.

Härtefall muss bewiesen werden

Wer von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen will, muss das darlegen können. «Egal, ob Visum oder kürzerer Aufenthalt, das jeweilige Schweizer Konsulat muss eine Einreisebescheinigung ausstellen», so Rieder. Das erhöht auch die Sicherheit, von der Airline überhaupt mitgenommen zu werden. Das SEM schreibt nämlich, dass die Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Personen mitnehmen wollen.

Die Quarantäneliste des BAG greift erst nach der Einreise in die Schweiz. Sie gilt sowohl für Schweizer als auch für Ausländer. Die Quarantäneliste kommt für Ausländer zur Einreisebeschränkung des SEM hinzu.

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