Ein Superstar in der Schweiz: Am 9. und 10. Juli kommt Taylor Swift mit ihrer Eras-Tour nach Zürich. Die Amerikanerin lässt nicht nur die Herzen ihrer Fans, der sogenannten Swifties, höher schlagen – sondern auch die Kassen der lokalen Hotellerie und Gastronomie klingeln.
Wer jetzt noch für die beiden Tage ein Hotelzimmer sucht, der braucht Nerven aus Stahl und ein dickes Portemonnaie. Denn zum einen sind auf Portalen wie Booking.com fast keine Angebote mehr zu finden, wie der «Tages-Anzeiger» bereits berichtete.
Hotel für 3090 Franken die Nacht
Zum anderen kostet das günstigste verfügbare Hotelzimmer stolze 987 Franken pro Nacht – Stand Dienstagmorgen, 25. Juni. Das teuerste Zimmer befindet sich derzeit im Olympiahotel und kostet 3090 Franken pro Nacht. Es liegt gut 500 Meter vom Stadion Letzigrund entfernt, wo Swift auftreten wird.
Sieht man sich die Hotels an einem anderen Dienstag oder Mittwoch an, findet man Zimmer im Bereich von 150 bis 1'900 Franken pro Nacht. Interessanterweise ist die Junior Suite, die im Olympiahotel zu Swifts Besuch 3090 Franken kostet, dann nur noch gut 300 Franken die Nacht. Mit Swifts Ankunft schiessen also auch die Preise mächtig in die Höhe.
Appartements und warme Betten boomen
Noch heftiger sieht es bei den Ferienwohnungen aus, die auf Booking.com angeboten werden. Im Stadtgebiet Zürich bezahlt man für die Nacht vom 9. auf den 10. Juli 1'800 Franken und mehr. Einige Anbieter sind als neu bei Booking gekennzeichnet. Diese bewerben ihre Unterkunft auch spezifisch mit dem Swift-Konzert.
Auch auf der Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb wird mit Swift geworben. Ein Inserat trägt den Namen «Hey Swifties» und bietet eine Wohnung für 4 Personen für 390 Franken die Nacht an. Das teuerste Inserat auf Airbnb im Stadtgebiet ist eine Dachgeschosswohnung in Zürich Enge, zu haben für 1308 Franken die Nacht. Das Appartement ist gut 20 Minuten mit dem Tram vom Letzigrund entfernt.
Darf man das?
Laut Mieterinnen und Mietverband Schweiz ist es ohne Erlaubnis des Vermieters grundsätzlich nicht erlaubt, eine gemietete Wohnung auf Ferienportalen auszuschreiben. Es heisst: «Beim Anbieten einer Wohnung über Airbnb handelt es sich rechtlich gesehen um Untermiete oder eine Nutzungsänderung. Dafür benötigen Sie die Zustimmung der Vermieterschaft.»
Der Vermieter darf die Anfrage aber auch ablehnen. Besonders hinsichtlich Airbnb gebe es triftige Gründe: Den anderen Mietparteien könnte es unwohl sein, dass stets fremde Leute ein- und ausgehen – oder die Versicherungsauflagen erlauben es nicht. «Ebenfalls verweigern kann sie die Zustimmung, wenn Sie mit Airbnb einen Gewinn erzielen», heisst es auf der Webseite.