Postauto-Affäre
Post darf freigestellter Postauto-Führung die Boni blockieren

Nach dem Auffliegen der Postauto-Affäre um fälschlich bezogene Subventionen hat die Post die nicht ausbezahlten Boni der damals freigestellten Postauto-Geschäftsführung zu Recht blockiert. Das entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland im ersten Urteil zur Affäre.
Publiziert: 17.05.2023 um 18:17 Uhr
|
Aktualisiert: 18.05.2023 um 16:16 Uhr
Post durfte Postauto-Führung die Boni blockieren: Postauto in Seelisberg UR. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Es wies damit eine Klage eines ehemaligen Kadermitarbeiters von Postauto ab, wie Schweizer Radio SRF am Mittwochabend meldete. Das Urteil liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Der Ex-Kader kann gegen das Urteil beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht rekurrieren.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte die Klägerseite auch zur Übernahme der Gerichtskosten von rund 18'000 Franken. Der Post muss der Kläger eine Parteien-Entschädigung von 45'450 Franken zahlen.

Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzwidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im Regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte.

Exodus nach Skandal

Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Im Gefolge der Affäre traten alle Mitglieder des Verwaltungsrats von Postauto von ihren Posten zurück. Auch Post-Chefin Susanne Ruoff demissionierte im Juni 2018.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) tritt bei der Untersuchung der Affäre vor Ort, nachdem das Bundesstrafgericht auf Betreiben dreier Beschuldigter 31 Einvernahmen aus den Akten hatte entfernen lassen.

Die Untersuchungsleiter – zwei alt Bundesrichter – waren keine Beamten gewesen und ihre Einsetzung hatte keine Rechtsgrundlage gehabt. Das Fedpol warf sechs Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das BAV über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht, um Subventionskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.