Fabienne von Burg (48) wünscht sich die Swatch-Uhr «Camoflower Green» im stylischen Militär-Design. Im Onlineshop von Swatch ist die Uhr vergriffen – aber auf der Website E-Commerce-Welt wird von Burg fündig. Glück gehabt! Am 24. April bestellt sie und bezahlt direkt via Twint. Kostenpunkt: 150 Franken.
«Die Ware ist im Zulauf und wird nächste Woche geliefert», heisst es vonseiten der Betreiber des Onlineshops. Blick liegt der E-Mailverkehr der Leserreporterin vor.
Ungehaltene E-Mails
Nach knapp einem Monat mit mehreren Vertröstungen reisst Fabienne von Burg der Geduldsfaden. Sie beschwert sich, will die Bestellung stornieren – und wird ruppig abgekanzelt. «Nein, wir stornieren nicht», schreiben die Verantwortlichen des Shops. Als von Burg mit dem Anwalt droht: «Unterlassen Sie es, uns zu nötigen.»
Jetzt wird von Burg richtig skeptisch. Beginnt zu googeln. Und stösst auf Dutzende negative Bewertungen über den Onlineshop. Auch Blick berichtete schon vergangenes Jahr über einen ähnlichen Fall. Fabian Misteli (39) bestellte ebenfalls bei E-Commerce-Welt – und wartete monatelang vergeblich auf seine Ware.
«Das gibts doch nicht, dass ein solcher Shop in der Schweiz weiterhin tätig ist und die Leute übers Ohr haut!», echauffiert sich Fabienne von Burg. Sie wendet sich an die Polizei und ihre Rechtsschutzversicherung. Ihr wird geraten, eine Betreibung einzureichen. «Aber das kostet auch wieder Geld, dabei habe ich doch schon 150 Franken verloren», so die Solothurnerin.
Verdacht auf Konkursreiter
Der Shop ist gemäss Handelsregister in Zürich eingetragen. Es besteht schon länger der Verdacht, dass sich Konkursreiter hinter der Firma verstecken. Sie übernehmen Firmen, die am Rande des Abgrunds stehen, und pressen sie bis zum bitteren Ende aus: Sie häufen Schulden an, verhökern das Firmen-Inventar, reiten die Firmen absichtlich in den Konkurs.
Die für den Fall zuständige Kantonspolizei Zürich kann zum Einzelfall «aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen» keine Stellung nehmen. Sie rät aber ganz allgemein, Betroffene sollten Anzeige erstatten, damit die Polizei Ermittlungen aufnehmen kann.
Kaum Aussichten auf Erfolg vor Gericht
Sara Stalder (57), Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, findet: «Man müsste einem solchen Shop das Handwerk legen.» Dazu allerdings braucht es ein Gerichtsverfahren. «Man muss beweisen, dass ein Shop vorsätzlich und systematisch nicht liefert.» Die Schweizer Gerichte sind streng, eine entsprechende Klage hätte wenig Aussichten auf Erfolg.
Stattdessen rät sie, vor einer Online-Bestellung Bewertungen über den entsprechenden Shop zu checken. Auf der Online-Bewertungsplattform Trustpilot zum Beispiel hat E-Commerce-Welt gerade einmal 1,6 von 5 möglichen Sternen. Praktisch täglich hagelt es 1-Sterne-Bewertungen.
Sara Stalder ergänzt: «Man sollte niemals per Vorauskasse bezahlen, sondern besser via Kreditkarte, diese Zahlung kann man noch stoppen.»
Happy End für die Kundin
Für Fabienne von Burg kommen diese Tipps zu spät. Immerhin: Sie hat die Swatch-Uhr in einem stationären Uhrengeschäft in Luzern doch noch ergattert.
Und: Als Blick sich in den Fall einschaltet, kommt plötzlich Bewegung in die Sache. Die Verantwortlichen des Onlineshops argumentieren, eine «Direktlieferung aus einem Aussenlager» sei «stark verzögert». Und kündigen an, Fabienne von Burg das Geld zurückzuerstatten. Und siehe da, inzwischen sind die 150 Franken ihr gutgeschrieben worden.