Es ist ein Klassiker: Anwohner klagen gegen den Ausbau eines benachbarten Gebäudes. Im Wissen, dass sie das Bauvorhaben damit um Jahre verzögern können. Mit einem Gang bis vor Bundesgericht. Der neuste Fall erstaunt allerdings. Denn es geht um die Pflegefachschule Careum in Zürich. Wer kann in Zeiten von Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ein Interesse daran haben, den Ausbau einer Ausbildungsstätte zu blockieren?
Im noblen Uniquartier am Zürichberg stellen sich Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Verein Zukunft Hochschulgebiet Zürich quer. Das berichtet die «NZZ». Die Rekurrenten – sie haben mit ihren Einsprachen schon erreicht, dass der Neubau des Unispitals weniger Stockwerke haben darf, als ursprünglich geplant – wollen eine Erweiterung der Pflegefachschule Careum verhindern. Und zwar wegen 60 Zentimetern!
Aussicht ist gefährdet
Der Hintergrund: Die Aussichtsterrasse der Grossen Kirche Fluntern, die nur wenige hundert Meter hinter dem Careum steht, liegt auf 500 Metern über Meer. Höher soll kein Gebäude sein, etwa um die Sicht auf den Uetliberg nicht zu verstellen. Deshalb gibt es einen Kompromiss: 486 Meter gelten als Höchstmass für Gebäude vor der Kirche.
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Dumm nur: Der Erweiterungsbau der Pflegefachschule soll auf 486 Metern und 60 Zentimeter zu stehen kommen. Also 60 Zentimeter zu hoch. «Diese 60 Zentimeter würden uns ein ganzes Stockwerk kosten. Dies würde einer Fläche von 1000 Quadratmetern entsprechen. Unter diesen Umständen hätte sich das Bauprojekt nicht mehr gerechnet», sagt der Careum-CEO zur «NZZ». Denn das Gebäude soll von vier auf acht Stockwerke auf 32 Meter aufgestockt werden.
Warum nicht freiwillig tiefer geplant?
Die Gegner sehen das anders. «Wir verstehen nicht, weshalb das Careum nicht freiwillig etwas tiefer plant», sagt einer der Rekurrenten. Es hätte durchaus Alternativen gegeben. Etwa eine Variante, bei der die Aufstockung auf zwei oder vier der bestehenden Gebäude verteilt worden wäre, anstatt nur auf eines.
Die Baurekurskommission hat den Rekurs erstinstanzlich abgewiesen. Ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen wird, ist noch nicht klar. Das würde aber nicht erstaunen, wenn man wegen 60 Zentimetern so ein Theater macht. (pbe)