Seit Juni haben intensive und harte Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft des Kabinenpersonals (Kapers) und der Swiss stattgefunden. Vor einigen Wochen dann wurde eine Einigung erzielt, allerdings erst in Form einer Absichtserklärung. Die Details wurden seitdem finalisiert.
Nun liegen sie vor. Der Gesamtarbeitsvertrag 2024 (GAV24) bietet für alle Mitarbeitenden eine Lohnerhöhung von 400 Franken pro Monat. «Dies entspricht zwischen 11 und 18 Prozent mehr Durchschnittslohn, je nach Dienstalter», hält Kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss gegenüber Blick fest.
Dazu kommen deutlich erweiterte weitere Entschädigungen. So soll künftig allen bereits ab dem 3. Dienstjahr mindestens ein halber 13. Monatslohn gewährt werden. Zusätzliche Errungenschaften sind attraktivere Übergangsbestimmungen beim Pensionsalter sowie eine höhere Stabilität des Dienstplans und somit eine bessere Planbarkeit des Privatlebens. Bei den Spesen wird das Kabinenpersonal zudem endlich den Piloten gleichgestellt.
Die Swiss schreibt ihrerseits, dass sie während der nächsten fünf Jahre – der üblichen Laufzeit eines GAV – 200 Millionen Franken in die Arbeitsbedingungen ihrer Flugbegleiter inverstiere. Im Vertrag ebenfalls festgehalten sei eine zweiprozentige Lohnerhöhung als Ausgleich der Inflation, diese ist bereits seit 1. Januar 2023 umgesetzt.
Der GAV muss noch angenommen werden
«Das Kabinenpersonal der Swiss hat schwierige Jahre hinter sich», so Nikolic-Fuss. Es sei höchste Zeit für eine «angemessene Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen» gewesen.
Da der GAV19 infolge der Pandemie nie zustande kam und der ursprünglich geplante GAV23 im Frühjahr krachend abgelehnt wurde, war das Kabinenpersonal zuletzt noch immer mit dem GAV15 unterwegs.
Mit dem Verhandlungsresultat ist Nikolic-Fuss zufrieden: «Es ist nie perfekt, aber es ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung.» Die knapp 2700 in Zürich und Genf angestellten Kapers-Mitglieder sind nun aufgerufen, bis am 19. Dezember ihre Stimme abzugeben. Für die Annahme des GAV braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit.
Bei einer Annahme tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag per 1. Januar 2024 in Kraft.