Neuer GAV für Tankstellenshops
Mehr Mindestlohn für die Tankstellen-Büezer

Heute tritt ein neu verhandelter Gesamtarbeitsvertrag in Kraft. Dieser bringt Verbesserungen bei den Mindestlöhnen und der Arbeitsplanung.
Publiziert: 01.11.2023 um 09:47 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2023 um 10:37 Uhr
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Mitarbeitende in Schweizer Tankstellenshops dürfen sich seit heute über bessere Arbeitsbedingungen freuen.
Foto: Keystone
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Die Mindestlöhne sind schon dieses Jahr vielerorts gestiegen. Seit dem heutigen 1. November auch für die Mitarbeitenden in den rund 1100 Schweizer Tankstellenshops.

Die Sozialpartner, der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz haben die Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Tankstellenshops im Jahr 2020 aufgenommen. Nach einem Pandemie-Unterbruch und anschliessenden «zähen Verhandlungen», wie es in einer Mitteilung heisst, wurden jetzt bessere Konditionen ausgehandelt.

Demnach werden die Mindestlöhne bis 2024 um 130 Franken erhöht (+3,14 bis 3,47 Prozent, je nach Dienstalter und Qualifikation). Ausserdem wird eine neue Lohnkategorie eingeführt, die die Dienstjahre für ungelerntes Personal berücksichtigt. Im Kanton Tessin werden damit auch erstmals verbindliche Mindestlöhne in Tankstellenshops eingeführt.

Die tiefsten Mindestlöhne gibt es im Tessin, ab 3600 Franken pro Monat, mal 13. Im Wallis, Jura, Graubünden, Schaffhausen und im Thurgau liegt der Mindestlohn bei 3730 Franken, in der übrigen Schweiz bei 3830 Franken. 

Bessere Planbarkeit im Zentrum

Die Beschäftigten haben zudem nun zweimal im Monat Anspruch auf zwei freie Tage am Stück und jährlich auf zehn freie Wochenenden. Der Mutterschaftsurlaub wurde leicht verbessert (16 Wochen schon ab dem 3. statt ab dem 4. Dienstjahr) und neu gibt es auch bis zu vier bezahlte Weiterbildungstage.

Weiter sieht der GAV bessere Regelungen für Pausen, Videoüberwachung, Kassendifferenzen, Arbeitszeiterfassung und die nächtliche und abendliche Sicherheit vor. Auch wurde die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung verbessert: so haben Arbeitgeber und Beschäftigte neu sechs statt vier Monate Zeit, Überstunden zu kompensieren.


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