Am Wochenende ist Schluss mit Bier und Bratwurst auf der sonnigen Gastro-Terrasse. Kantone, die ihren Restaurants trotz Corona erlaubt hatten, den Gästen den Verzehr des Take-aways auf der Terrasse zu gestatten, geben dem Druck des Bundes nach. Obwalden, Nidwalden, Graubünden, Schwyz, Glarus und Tessin schliessen die Aussenbereiche. Nun heisst es wieder: Zmittag im Schnee essen statt bequem am Tisch.
Doch nun kommt wieder Bewegung in die Sache. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) verlangt laut einem Bericht im «Boten der Urschweiz», dass die Kantone und nicht der Bund über Corona-Massnahmen entscheiden dürfen. Damit könnten die Kantone den Restaurants die Öffnung der Terrassen wieder erlauben.
Fallzahlen müssen unterm Durchschnitt sein
Konkret kam der Antrag vom Schwyzer SVP-Nationalrat Marcel Dettling (40). Sein Vorstoss wurde daraufhin von der Kommission gutgeheissen. Dettling fordert, dass die Kantone in Zukunft selber entscheiden dürften, welche Lockerungen sie vornehmen. Voraussetzung sei aber, dass die Fallzahlen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt sind.
Mit dem Antrag geht die Forderung in die zweite Runde. Nun müssten beide Räte zustimmen. Wäre das der Fall, könnte laut dem Bericht, der neue Entscheid schon ab dem 22. März in Kraft treten – genug Zeit also, um die sonnige Wintersaison in Pandemie-Zeiten auf den Terrassen noch zu geniessen.
Vorerst gilt noch das Terrassen-Verbot
Bis dahin gilt: Der Bund hat im Terrassen-Streit die volle Macht. Er hat sich gegen die widerspenstigen Kantone durchgesetzt. Am Sonntag, Punkt 17 Uhr, müssen alle Terrassen geschlossen werden.
Bisher fügen sich die betroffenen Berg-Kantone dem Beschluss. Aber wahrscheinlich freuen sie sich über Dettlings Vorschlag. Sie halten fest: «Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid des Bundesrates ausserordentlich, da sich die bisherige Praxis in den Skigebieten seit mehreren Wochen bewährt hat», heisst es in einer Medienmitteilung.