Nachdem BLICK Georges-Simon Ulrich überführt hatte
Der Falscher-Dr.-Bundesamtsdirektor ist eingeknickt

Der Direktor des Bundesamtes für Statistik und ein Hochschulprofessor nannten sich Dr., obwohl es problematisch war, wie BLICK im März geschrieben hatte. Jetzt ist einer von ihnen eingeknickt.
Publiziert: 16.06.2019 um 23:11 Uhr
|
Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:05 Uhr
1/13
Da hiess er noch Prof. Dr. Georges-Simon Ulrich.
Foto: Keystone
Konrad Staehelin

Augen zu und durch! So lautete die Taktik von Prof. Dr. Georges-Simon Ulrich (50), Direktor des Bundesamtes für Statistik, und Prof. Dr. Marc K. Peter (46), Dozent an der Fachhochschule Nordwestschweiz. Sie ist nicht aufgegangen. 

Im März hatte BLICK aufgedeckt, dass sie und zahlreiche weniger prominente Figuren der Schweizer Wirtschaft falsche Doktortitel trugen. Denn das Doctorate of Business Administration (DBA), das sie auf Vermittlung von Schweizer Fachhochschulen in Australien gemacht hatten, ist für Schweizer Standards nicht wissenschaftlich genug.

Diese werden hierzulande von Swiss Universities festgelegt, dem höchsten Schweizer Hochschulorgan. Es bezeichnete das Tragen des Dr.-Kürzels als «irreführend». Und Swiss-Universities-Präsident Prof. Dr. Michael Hengartner (52) schrieb in einem Brief an den Bund zu dieser Frage: «Wir lehnen im vorliegenden Fall die Möglichkeit ab, die Abkürzung Dr. anstelle des DBA zu führen.»

Erst schwammig, dann konkret

Sowohl Ulrich wie Peter blieben stur. «Es handelt sich beim DBA um einen international anerkannten Titel, der sich in weiten Teilen Europas einer gesetzlichen Regelung erfreut, welche es DBA-Absolventen erlaubt, den Dr.-Titel zu führen», schrieb der Top-Beamte Ulrich.

Nach dem BLICK-Artikel hat Swiss Universities die eigene Haltung gegenüber dem Tragen ausländischer Titel überarbeitet. Die Entscheidung verschickte sie vor wenigen Wochen unter anderem an Ulrich, Peter und BLICK. Der Inhalt: so schwammig, dass er für keinen der Beteiligten richtig klar war.

Der Verband FH Schweiz, der Fachhochschulabgänger vertritt, empfahl DBA-Absolventen in seiner Interpretation des Texts: «In der Abkürzung und auf der Visitenkarte mit Dr. aufführen und im detaillierten Lebenslauf den Hinweis auf die Universität erwähnen.» Damit hätten sich Ulrich und Peter weiterhin Dr. nennen dürfen.

BLICK hat ob der Wischiwaschi-Vorgabe nochmals bei Swiss Universities nachgefragt. In ihrer Antwort nimmt Generalsekretärin Martina Weiss (50) die Hochschule im Städtchen Toowoomba nahe Brisbane in Australien als Beispiel, an der Ulrich seinen Titel geholt hat: «Wenn ich persönlich also einen solchen Titel erworben hätte, würde ich diesen führen als ‹Martina Weiss, DBA (University of Southern Queensland)›.»

Titel fast so lang wie Name

Es seien aber zum Beispiel auch «Dr. (University of Southern Queensland) Martina Weiss» oder «Dr. Martina Weiss, University of Southern Queensland» möglich. Das ist eine komplett andere Interpretation als jene von FH Schweiz.

BLICK konfrontiert Ulrich mit der Antwort von Weiss. Et voilà, nur wenige Stunden danach nennt sich Ulrich auf der Karriereplattform Linkedin «Prof Dr USQ». Ein Titel fast so lang wie der eigentliche Name.

FHNW-Dozent Peter verweist dagegen darauf, dass seine australische Hochschule es ihm erlaube, sich in der Schweiz schlicht Dr. zu nennen. Ausserdem gebe er in seinem Online-Lebenslauf transparent an, wo er den Titel herhabe.

Damit wird er rechtlich kaum Probleme bekommen, die Empfehlung schlägt er trotzdem in den Wind. Ein Gschmäckle bleibt.



Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.