Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Das meldet das Bundesamt für Wohnungswesen. Seit seiner Einführung ist der Richtsatz, der für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz massgeblich ist, nicht gestiegen. Doch das rekordtiefe Niveau von 1,25 Prozent dürfte bald Geschichte sein.
Der Durchschnittsatz aller offenen Hypotheken in der Schweiz dürfte voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 um 0,25 Prozentpunkte steigen. Vielleicht sogar schon am nächsten Stichtag, dem 1. März 2023. Diese Prognose hat die Zürcher Kantonalbank (ZKB) jüngst mit einer Analyse ausgegeben.
Kostenschock im Frühjahr
Steigt der Referenzzinssatz, haben Vermieter und Hauseigentümer das Recht, den Mietzins auf den nächsten Kündigungstermin hin um 3 Prozent zu erhöhen.
Recht viele Mieterinnen und Mieter müssen sich auf eine Erhöhung ihres Mietzinses einstellen. Laut der ZKB muss die Hälfte der Miethaushalte in den nächsten fünf Jahren mit einer saftigen Mietzinserhöhung rechnen. Rund 15 Prozent dürften die Mieten aufgrund des Zinssatzes bis 2027 steigen, heisst es.
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.