Eigentlich war es ein unkomplizierter Auftrag: die hölzernen Fensterläden und das alte Gartenhäuschen abschleifen und neu streichen. Zudem ein paar kleinere Fugenarbeiten. Dafür beauftragte eine Frau aus Horgen ZH Mitte April einen Wanderhandwerker aus Süddeutschland, der unverhofft an ihrer Türe klingelte.
Sie hatte schon zwei gute Erfahrungen mit Wanderarbeitern gemacht. Deshalb stellte sie für die kleinen Arbeiten auch diesmal einen ein. Es gilt, was per Handschlag vereinbart wurde. Schriftlich festgehalten oder unterschrieben wird nichts, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt. Das bereut sie jetzt bitter.
Pfusch und unvollendete Arbeit
Werkzeug hat der Handwerker fast keines. Die Auftraggeber stellen es zur Verfügung. Die Fensterläden sind früher fertig geworden als versprochen. Und das Gartenhäuschen ist rasch abgeschliffen. Dann wollte der Wanderarbeiter Geld sehen – obwohl die Arbeiten noch längst nicht abgeschlossen waren. Die Frau übergab ihm mehrere Tausend Franken in bar. Eine Quittung bekommt sie keine, obwohl sie nachgefragt hatte.
Das könnte Sie auch noch interessieren
Seither nimmt der Handwerker sein Telefon nicht mehr ab. Bei der Frau aus Horgen hat er sich nicht mehr blicken lassen. Beim Haus hinterlässt er Abfall, unvollendete Arbeit und miesen Pfusch. Die Hinterseite des Gartenhäuschens blieb unberührt. Die Farbe der Fensterläden blättert ab. Die Silikonfugen sind ungenau und unsauber.
Immer Offerte einfordern!
Der Wanderarbeiter zeigt sich von den Vorwürfen unbeeindruckt. Die Kundin sei kompliziert gewesen, die abblätternde Farbe hätte mit einem Problem bei der Spritze zu tun, die Hinterseite des Gartenhäuschens habe nicht zur Auftragsmasse gehört.
Der Kantonspolizei Zürich sind weitere solche Vorfälle bekannt. Vielfach bieten die Handwerker ihre Dienste an, um Vorplätze zu teeren oder Fassaden zu putzen. Dabei handelt es sich oft um Leute aus dem Ausland. Bei Auftragsarbeiten dieser Art gebe es keine Gewähr, dass die Arbeit professionell durchgeführt werde. Betrug sei das aber nicht, so die Kapo. Um sich abzusichern, lohnt es sich, im Voraus einen schriftlichen, verbindlichen Kostenvoranschlag zu verlangen. (gif)