Vermieter sollen mehr über die Untermieter entscheiden dürfen. Die Rechtskommission des Nationalrats schlägt vor, dass der Vermieter die Zustimmung unter bestimmten Bedingungen verweigern darf. Missbräuchliche Bedingungen bei der Untervermietung oder einer Dauer von mehr als zwei Jahren muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Die Kündigung für den Eigenbedarf soll hingegen einfacher werden: Anstelle der heute verlangten «Dringlichkeit» soll die Kündigung wegen Eigenbedarfs neu erlaubt sein. Dieser Fall kann in Kraft treten, wenn der Vermieter oder die Vermieterin einen «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann».
Vernehmlassungsfrist bis Anfang Dezember
Schliesslich schlägt die Nationalratskommission Formerleichterungen bei der Mietzinserhöhung und die Einführung einer gedruckten Unterschrift bei der Formularpflicht vor.
Mit den Änderungsvorschlägen setzt die Kommission vier parlamentarische Initiativen um, die vom Parlament genehmigt wurden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 6. Dezember 2021. (SDA/knr)