Werner G.* (68) aus Wallisellen ZH hat gute Freunde zu einem feinen Abendessen eingeladen. Es schmeckt, die Stimmung ist gut. Die schmutzigen Teller sind danach im Geschirrspüler verstaut. Den Espresso nimmt die lustige Runde, als die Maschine schon läuft.
Die Gäste sind längst weg, als Werner G. den Geschirrspüler ausräumen will. Das Geschirr ist noch nass, die 18 Jahre alte Maschine trocknet nicht mehr. Tags darauf kommt ein Mechaniker, er soll die Maschine flicken.
Dumm nur: Das entscheidende Teil ist nicht lieferbar. Also entscheidet die Verwaltung: «Es muss eine neue Maschine her.» Bloss, das dauert zwölf Wochen! Das teilt der Händler Werner G. per SMS, das Blick vorliegt, mit. «Die voraussichtliche Lieferung durch den Hersteller an uns findet am 3.2.2022 statt.»
Europaweit ein rares Gut
«Das ist ärgerlich», sagt G., «gerade in der Adventszeit, wo man viele Gäste hat.» Vier Wochen lang wäscht er von Hand ab. «Wie früher in der Kindheit», sagt er. Mittlerweile gibt es aber gute Nachrichten: Der Mechaniker hat das passende Teil doch noch gefunden. Die Maschine ist repariert.
G. ist kein Einzelfall. Elektronische Geräte wie Geschirrspüler, Kühlschränke und Waschmaschinen sind derzeit europaweit ein rares Gut. Das weiss auch Ariel Leuenberger (40) von der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) mit 5100 Wohnungen. Die Beschaffung von neuen Geräten gehe deutlich länger als früher, «sicher zwei, drei Wochen». Zum Glück habe die ABZ mehrere regionale Lieferanten. Wichtig sei zudem, dass man miteinander rede. «So finden wir meistens eine Lösung und können ein Ersatzgerät organisieren.»
Fehlende Halbleiter sind ein Problem
Die Gründe für die Knappheit der Küchengeräte sind vielfältig. Vor allem der Chipmangel macht den Herstellern zu schaffen. Auch Stahl, Kupfer und Aluminium sind Mangelware. Wegen Corona wird weltweit weniger produziert. Zudem sind die Transportkapazitäten knapp. Ausgerechnet jetzt steigt auch noch die Nachfrage. Die Menschen verbringen coronabedingt mehr Zeit zu Hause und wollen es sich so praktisch und gemütlich wie möglich machen – da steht der Kauf eines Geschirrspülers weit oben auf der Wunschliste.
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Vereinzelte Lieferengpässe von zwei bis drei Wochen gibt es auch bei Verit aus Zürich, die 50'000 Objekte verwaltet. «Wir stellen unseren Mieterinnen und Mietern für die Dauer der Lieferfrist ein Ersatzgerät zur Verfügung», sagt Ralf Capeder (46), Geschäftsführer der Verit Immobilien AG. «Andernfalls hätten sie das Recht auf eine Mietzinsreduktion während der Wartefrist.»
«Früher innert Wochenfrist ersetzt»
Auch bei der Immobilienverwaltung Omit aus Dietikon ZH ist das Problem bekannt. Inhaber und Geschäftsführer Oliver Mötteli (34) rät den Bewohnern der 2500 Wohnungen, die seine Firma verwaltet, flexibel zu bleiben. «So kann es Sinn machen, in eine Küche mit V-Zug-Geräten zum Beispiel einen Electrolux-Kühlschrank einzubauen.» So müsse man weniger lang warten.
Günter Heuberger (68), Inhaber der Siska Immobilien AG in Winterthur ZH, wartet derzeit vier Wochen auf einen Geschirrspüler. «Früher war der innert Wochenfrist ersetzt», sagt er. Auch bei Neubauten käme es wegen fehlender Geräte zu Verzögerungen. «Die Lager sind leer», so Heuberger, dessen Firma 1400 Objekte verwaltet.
* Name der Redaktion bekannt
Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter kaputte Geräte so schnell wie möglich repariert oder ersetzt. Bei Lieferengpässen wird «so schnell wie möglich» aber etwas gedehnt. Wenn es der Verwaltung nicht möglich ist, einen Mangel innert nützlicher Frist zu beheben, steht dem Mieter eine Entschädigung oder eine Mietzinsreduktion zu. Deren Art und Höhe hängt vom konkreten Fall ab. Etwa von der Dauer und der Art des Mangels. Ein ausgefallener Kühlschrank oder Kochherd ist nicht mit einem Ausfall des Geschirrspülers oder Backofens gleichzusetzen. Die Entschädigung bemisst sich ab der ersten Meldung und ist bis zur vollständigen Behebung geschuldet. Wichtig: Mieter müssen defekte Haushaltsgeräte umgehend dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief melden. Patrik Berger
Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter kaputte Geräte so schnell wie möglich repariert oder ersetzt. Bei Lieferengpässen wird «so schnell wie möglich» aber etwas gedehnt. Wenn es der Verwaltung nicht möglich ist, einen Mangel innert nützlicher Frist zu beheben, steht dem Mieter eine Entschädigung oder eine Mietzinsreduktion zu. Deren Art und Höhe hängt vom konkreten Fall ab. Etwa von der Dauer und der Art des Mangels. Ein ausgefallener Kühlschrank oder Kochherd ist nicht mit einem Ausfall des Geschirrspülers oder Backofens gleichzusetzen. Die Entschädigung bemisst sich ab der ersten Meldung und ist bis zur vollständigen Behebung geschuldet. Wichtig: Mieter müssen defekte Haushaltsgeräte umgehend dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief melden. Patrik Berger