Kunden nach Preisschock hässig
Skibrille bestellt – plötzlich verlangt Digitec Galaxus Nachzahlung von 208 Franken

Digitec Galaxus verärgert gewisse Kunden: In mehreren Fällen hat der Onlineshop im Nachhinein den Preis für ein Produkt erhöht – und eine Nachzahlung verlangt. Wie rechtfertigt das die Migros-Tochter? Können Kunden den Preisschildern überhaupt noch trauen?
Publiziert: 13:25 Uhr
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Aktualisiert: 14:12 Uhr
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Kundinnen und Kunden von Digitec Galaxus sind hässig.
Foto: PD

Auf einen Blick

  • Digitec Galaxus erhöht nachträglich Preise bei bestellten Produkten
  • Kunden erhalten Aufforderungen zur Nachzahlung oder Rücksendung der Ware
  • Konsumentenforum erhielt ein Dutzend Beschwerden seit Jahresende
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Digitec Galaxus ist der umsatzstärkste Onlineshop der Schweiz. Gemäss Werbeslogan gibt es bei ihm «fast alles, für fast jeden». Das mag stimmen. Doch Achtung: Gewisse Produkte werden nachträglich teurer. Seit Jahresende sind auffallend viele Beschwerden von Kundinnen und Kunden beim Schweizerischen Konsumentenforum (KF) eingegangen. Bei einem dutzend Fälle ist der Preis bei bereits bestellten Produkten angestiegen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Ein prägnantes Beispiel: Ein Kunde kaufte bei Digitec Galaxus eine Skibrille für ursprünglich 58.90 Franken. Drei Tage nach der Bestellung erhielt er eine E-Mail. Der Preis sei wegen eines Systemfehlers falsch angezeigt worden. Die zusätzlichen 208.10 Franken müsse er nun nachzahlen oder den Artikel zurücksenden. Von einem Schnäppli zu einer nicht gerade billigen Skibrille für 267 Franken in wenigen Sekunden.

Der Zeitung ist ein weiterer Fall bekannt. Dabei bestellte jemand einen stark reduzierten Beamer. Sechs Wochen später kam von Digitec Galaxus die Aufforderung, aufgrund eines falschen Preisschildes einen Aufpreis zu zahlen. Der Beamer war schon lange ausgepackt und im Betrieb. Das Vorgehen der Migros-Tochter wirft Fragen auf. Können sich Kunden überhaupt noch auf die Preisangabe verlassen?

Die AGBs lassen es zu

Digitec Galaxus weist in der Erklärung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin. Wenn ein Produkt zu einem fehlerhaften Preis angeboten wird, kann der Onlineshop eine Bestellung als ungültig erklären. Solche falschen Preisschilder gäbe es «sehr selten». Bei 8 Millionen Produkten im Sortiment sei das aber nicht völlig auszuschliessen.

Entscheidend sei das Obligationenrecht, wie ein Sprecher des Onlineshops festhält. Bei einem Irrtum könne der Vertrag innerhalb eines Jahres bestritten werden. Hat der Kunde den Artikel bereits ausgepackt, kann er den Aufpreis entweder nachzahlen oder das gebrauchte Produkt gratis zurücksenden.

Das sagt das Konsumentenforum

Doch ist das auch zulässig? Dem Schweizer Konsumentenforum wurden bislang nur Fälle gemeldet, die bei Digitec Galaxus aufgetreten sind. Die Organisation hält das Geschäftsgebaren des Onlinehändlers für fragwürdig. «Der Irrtum muss wesentlich sein, das heisst: Der Preis muss offensichtlich falsch sein», meint KF-Rechtsberaterin Jelena Knoll gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Beim Skibrillen-Fall ist das schwierig zu beurteilen. Vor allem, weil man das Produkt im Vorhinein bereits einmal günstiger ergattern konnte. Das Konsumentenforum hat beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Beschwerde eingereicht. Für Kundinnen und Kunden bleibt derweil eine unangenehme Skepsis. Knoll rät deshalb, bei offensichtlich billigeren Produkten zur Sicherheit beim Händler nachzufragen.

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