Kriegen UBS-Banker bald eins auf den Lohndeckel?
Umstrittene Motion sorgt für Kopfschütteln auf dem Finanzplatz

Eine knappe Mehrheit im Ständerat befürwortet einen Lohndeckel für Banker. Die Motion von Jakob Stark (SVP) sieht eine Obergrenze von 3 bis 5 Millionen Franken vor. Kritiker warnen vor einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Publiziert: 12.03.2025 um 18:27 Uhr
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«Lex UBS»: Der Ständerat stimmt einem Lohndeckel von drei bis fünf Millionen Franken für Banken zu. Davon wäre vor allem die UBS-Spitze betroffen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ständerat stimmt für Lohndeckel bei Banken, UBS im Fokus
  • Motion wurde mit knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen angenommen
  • Experten und Verbände äussern Kritik
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Am Montagabend dürfte sich so mancher die Augen gerieben haben: Die als eher besonnen geltende «Chambre de Réflexion» der Schweizer Politik liess zu einem ordnungspolitischen Ausreisser hinreissen. Der Ständerat stimmte mit 21 zu 19 Stimmen einer Motion von Jakob Stark (SVP, 66) zu, die einen Lohndeckel von 3 bis 5 Millionen Franken für Banker verlangt. 

Die Motion spricht von allen Banken, der Motionär selbst in seiner Begründung von den systemrelevanten Banken und zielt damit vor allem auf eine: die UBS und deren Chefetage. Am kommenden Montag, wenn der Vergütungsbericht der UBS erscheint, dürfte einmal mehr über den Lohn von Sergio Ermotti (64) und seinen Kollegen in der Konzernleitung heiss diskutiert werden. Sie sind derzeit die einzigen Banker in der Schweiz, die eine Vergütung oberhalb des von Stark geforderten Lohndeckels beziehen.

Bankiervereinigung bedauert Entscheid

Marc Chesney (65), emeritierter Professor für Finanzmathematik an der Universität Zürich, spricht sich deutlich für eine Lohnobergrenze aus: «Die Löhne und Boni bei Grossbanken sind viel zu hoch und sollten limitiert werden.». Sie sind aus seiner Sicht keine Privatsache. «Grossbanken gehen wegen der Gratis-Staatsgarantie viel zu hohe Risiken ein, für die am Ende der Steuerzahler haftet. Deshalb sollte der Staat auch bei den Löhnen mitreden dürfen.»

Die Bankiervereinigung dagegen hat gar keine Freude am politischen Vorstoss: «Wir bedauern den knappen Entscheid des Ständerats», heisst es auf Anfrage von Blick. «Falls die Politik in der Privatwirtschaft einen Lohndeckel festlegen möchte, wäre das ein massiver Eingriff in die liberale Marktwirtschaft.» Bis es so weit wäre, müsste der Nationalrat der Motion auch zustimmen – und damit dem Bundesrat einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes erteilen. 

Ordnungspolitisches Exempel

Rechtlich ist ein solcher Maximallohn «problematisch», sagt Peter V. Kunz (60). «Der Lohndeckel würde gegen die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit verstossen und wäre damit verfassungswidrig», sagt der Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Trotzdem könne das Parlament den Bundesrat beauftragen, ein solches Gesetz auszuarbeiten. «Ein Lohndeckel in der Privatwirtschaft ist aber der falsche Weg». Eine gesellschaftliche Debatte über Lohnexzesse hingegen hält Kunz für durchaus angebracht.

Einer Lohndebatte dürfte auch Jonas Neff (44), Headhunter bei der auf den Finanzplatz spezialisierten Firma Biermann Neff, zustimmen. Dem Lohndeckel dagegen kann er nicht viel abgewinnen, auch wenn er versteht, dass die Politik das emotionale Thema gerne für ihre Zwecke nützt. «Die Schweiz ist mit ihrer liberalen Wirtschaftsordnung bislang immer sehr gut gefahren», gibt Neff zu bedenken. «Es kann deshalb nicht sein, dass an der Finanzbranche ein ordnungspolitisches Exempel statuiert wird.» Zudem glaubt Neff, dass ein Lohndeckel am Untergang der Credit Suisse kaum etwas geändert hätte.

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