Auf einen Blick
- Berg Drinks gewinnt gegen Zara vor Bundesgericht
- Streitpunkt war das Getränk Zämä und dessen Merchandise
- Gerichtskosten von 8000 Franken muss nun der Zara-Konzern tragen
David gegen Goliath. Oder: kleine Luzerner Getränkefirma gegen spanischen Grosskonzern. Das KMU Berg Drinks musste sich vor Gericht gegen die Textil-Riesen Inditex, zu dem der Mode-Konzern Zara gehört, wehren – und gewann den Rechtsstreit in zweiter Instanz, wie «20 Minuten» berichtet. Das Milliardenunternehmen aus Galicien beklagte sich, dass der Name eines neuen Getränks aus dem Entlebuch zu einer Verwechslung der beiden Marken führen könnte.
Der Streitpunkt: das alkoholfreie Erfrischungsgetränk Zämä. Die Getränkefirma Berg Drinks, die 2021 von fünf Schweizer Freunden gegründet wurde, produziert das Getränk mit Bergkräutern aus der Zentralschweiz. Das Logo ist allerdings nicht nur auf den Flaschen zu sehen, sondern auch auf Kappen und Mützen der Firma. Sie will diese als Merchandise verkaufen. Genau das störte den spanischen Grosskonzern.
Das Problem war das Merchandise
Darum beschwerte sich Inditex beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Die Verwechslungsgefahr sei zu gross. Elias Rösli, Co-Geschäftsführer der Luzerner Getränkemarke, erklärte gegenüber der Pendlerzeitung: «Sie haben das ä halt als a angeschaut und somit hatten beide Logos vier Buchstaben und unterschieden sich nur in einem davon.»
Im ersten Verfahren hielt das Schweizer Institut die Beschwerde für gut. «Inditex ist ein riesiges Unternehmen, die haben da etwas andere Möglichkeiten», erzählte Rösli. «Da mussten wir schon die Köpfe zusammenstecken und uns fragen, ob wir das riskieren wollen.» Trotzdem entschied sich Berg Drinks, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Gerichtskosten von 8000 Franken
Das Bundesverwaltungsgericht gab dann der kleinen Schweizer Firma recht. Anders als die Vorinstanz fand es, dass die Aussprache der Wörter Zämä und Zara auch in der italienisch- und französischsprachigen Schweiz unterschieden werden können. Das Institut für Geistiges Eigentum war der Meinung, dass dies nur für Deutschsprachige der Fall sei.
Da die beiden Logos auch visuell deutliche Unterschiede aufzeigen, feierte Berg Drinks vor dem Bundesgericht Erfolg. Rösli zeigt sich gegenüber der Pendlerzeitung erfreut. Auch darüber, dass man die Gerichtskosten nicht tragen muss. 8000 Franken seien für Inditex nichts, die Summe wäre aber «schon etwas schmerzhaft für uns gewesen».
Oftmals kämpfen im Rahmen eines Markent-Streits grosse Konzerne gegen kleine Schweizer Firmen. So auch beim Imbissladen Burek King. Der US-Fast-Food-Gigant Burger King reichte aufgrund des ähnlichen Namens Klage ein und erhielt Recht. Burek King darf den Namen zwar behalten, muss aber sein Logo anpassen. Zu grosse Kosten für ein kleines Imbissunternehmen. Die beiden Geschäftsführer suchen zurzeit nach einem Ausweg.
Ein weiteres Beispiel: Der Getränkekonzern Monster störte sich am Namen der Brauerei Monstein. Das Institut für Geistiges Eigentum lehnte die Einsprache des Getränkeriesen aber ab. Die kleine Regionalbrauerei aus einem Davoser Vorort darf ihren Namen behalten.