Ein potenziell rufschädigender Bericht des Schweizer Fernsehens (SRF) vor zwei Jahren über den «Kryptokönig» Dadvan Yousuf führte zu einer Agenturmeldung, die schnell weiterverbreitet wurde. Ursache war die Sendung «SRF Investigativ» im Mai 2022. Sie brachte ihn unter dem Titel «Kryptomilliardär und seine fragwürdigen Transaktionen» mit illegalen Kryptoplattformen in Verbindung. Der Artikel dazu ist noch immer online.
Darauf zeigte Yousuf die Autorinnen, Stefanie Pauli und Charlotte Jacquemart, wegen Ehrverletzung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Zürich-Limmattal an. Doch diese sah zu wenig Fleisch am Knochen für eine Anklage und stellte das Vorverfahren wegen Ehrverletzung ein. Zu Unrecht, sagt nun das Zürcher Obergericht in einem Urteil vom 9. August. Der zuständige Staatsanwalt muss den Fall jetzt neu aufrollen.
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Die Staatsanwaltschaft hätte den Vorwurf der Ehrverletzung vertieft klären müssen, so das Gericht. Dem Urteil zufolge schenkt es den Autorinnen keinen Glauben, dass sie vor der Ausstrahlung des SRF-Berichts genügend Material hatten, um Yousuf mit der Terrorfinanzierung in Verbindung zu bringen. Das Gericht zog in Zweifel, dass von den Journalistinnen vorgelegte Kontoauszüge die These der Nähe zu Kryptovehikeln mit Terrorfinanzierung belegt hätten.
Gegen die SRF-Autorinnen sprach zudem, dass sie weder dem Staatsanwalt noch dem Gericht Originale ausgehändigt hatten, die klären würden, ob es echte oder eher gefälschte Dokumente sind, wie Yousuf sagte. Auch verweigerten die Medienschaffenden die namentliche Offenlegung einer Quelle, die gegen Yousuf aussagte. Das Fazit des Gerichts: «Es bleibt zweifelhaft, ob den Beschuldigten der Gutglaubens- oder gar der Wahrheitsbeweis gelungen ist.»
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Dadvan will Schadenersatz einklagen
Jetzt schöpft Yousuf Hoffnung, dass er rehabilitiert wird: «Mir wurde Terrorismusfinanzierung vorgeworfen, ohne dass auch nur ein einziger Beweis vorgelegt wurde, während Artikel am Laufband veröffentlicht wurden», kommentiert er das Urteil in einer Mail, die ungefragt an etliche Redaktionen ging. Die Berichterstattung habe ihm wirtschaftlich stark geschadet, sagte er vor zwei Jahren zur «Handelszeitung». «Mehrere Deals sind deswegen geplatzt.» Er veranschlagte den entstandenen Schaden damals auf 10 Millionen Franken und schloss nicht aus, dass er von den angezeigten Journalistinnen Schadenersatz einfordern werde.
Wie geht es weiter? Die Staatsanwaltschaft muss jetzt die Beweise nochmals hinterfragen und im Zweifel die SRF-Journalistinnen anklagen. Sollte ein Bezirksgericht sie verurteilen, könnte Yousuf in einem Zivilprozess Schadenersatz einklagen. Dann dürfte er auch versuchen, das SRF zur Rechenschaft zu ziehen.
Die rechtlichen Hürden dafür sind erfahrungsgemäss hoch. Yousuf müsste ursächlich beweisen, dass er wegen des SRF-Artikels Verträge verloren hat. «Eine solche Beweisführung ist schwierig», sagt ein Medienanwalt, der nicht in den Fall involviert ist und nicht zitiert werden will.
Für die Autorinnen gilt die Unschuldsvermutung. Der Rechtsanwalt von Charlotte Jacquemart wollte sich zum Urteil nicht äussern. Auch nicht dazu, ob man das Urteil ans Bundesgericht ziehen werde. Auch der Verteidiger von Stefanie Pauli, die inzwischen als Journalistin beim «K-Tipp» arbeitet, antwortete nicht, ebenso wenig sie selbst. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmattal reagierte ebenfalls nicht auf Anfragen der «Handelszeitung».