Kein Ärger in den Ferien
Mit diesen Tricks sparst du beim Mietauto

Schon beim Buchen des Mietwagens lauern die ersten Gefahren. Und auch unterwegs kann schnell etwas passieren. Hier erfährst du, wie du möglichst ohne Schaden davonkommst.
Publiziert: 24.06.2024 um 16:47 Uhr
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Mit einem gemieteten Wagen ist man in den Ferien viel mobiler.
Foto: PD
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Martin Vetterli
Beobachter

Als sie den Kleinbus zurückbrachte, waren bei der Vermietung in Zürich die Lichter aus. Kein Mensch mehr da. Andrea Eicher (Name geändert) stellte den Wagen ab, warf den Schlüssel in den Briefkasten und dachte: Alles perfekt gelaufen.

Drei Wochen später kam ein Brief von der Vermietung: An der rechten Seite habe das Auto eine Beule, sie müsse zahlen. Eicher bestritt das, schaltete einen Anwalt ein – und hörte nichts mehr. Wieder drei Wochen später wurden ihr 2000 Franken von der Kreditkarte abgebucht. Eicher stornierte die Zahlung, reklamierte und hörte wieder nichts von der Vermietung. Bei der nächsten Abrechnung waren ihr die 2000 Franken plötzlich wieder gutgeschrieben worden.

Ohne Papiere kein Leihwagen

Auch Hans Matti kam mit dem Schrecken davon. Am Flughafen von Porto steckte er sein Portemonnaie lässig in die hintere Hosentasche. Als er aus der U-Bahn ausstieg, war es weg, samt allen Papieren. Der grössere Schock folgte am Tag danach, als er das Mietauto abholen wollte: kein Wagen ohne Führerausweis.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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So stand es auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Man diskutierte südländisch, die Vermietung zeigte irgendwann Gnade vor Recht. Der Wagen ging dann auf Mattis Frau – gegen einen kräftigen Aufpreis.

Wenn man ein Auto mietet, kann viel schiefgehen. Aber man kann sich mit wenig Aufwand grossen Ärger ersparen.

Mietauto buchen – so klappts

  • Zu Hause buchen: Einen Überblick über das verwirrend grosse Angebot gewinnen Sie am besten über Vergleichsportale. Es gibt riesige Preisunterschiede. Gemäss Stiftung Warentest fährt man am besten bei Billiger-mietwagen.de und Check24.de. Sehr gute Leistungen werden als Rundum-sorglos-Paket ausgewiesen.
  • Kleine Autos sind deutlich günstiger: Als Navi reicht meist das eigene Handy – wenn man genug Datenvolumen hat. Falls Sie beim Fahren abwechseln, unbedingt Zweitfahrer anmelden. Sonst erlischt bei einem Unfall der Versicherungsschutz, wenn er am Steuer sitzt.
  • Im Minimum Vollkasko: Mit Vorteil lösen Sie eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt, in der Schäden an Scheiben, Dach, Unterboden und Reifen eingeschlossen sind. Der Aufpreis ist meist klein. Die Haftpflicht muss Schäden über mehrere Millionen Franken decken. Je mehr, desto besser.
  • Günstigere Alternativen: Vielleicht muss es gar kein Mietauto sein und man kommt mit dem öffentlichen Verkehr durch. Fahrdienste wie Lyft, Uber oder Carsharing-Angebote wie Share Now (in Grossstädten) und Mobility (in der Schweiz) können je nach Reise viel billiger sein. Auch hier gilt: Versicherungsbedingungen genau lesen.

Tipps zum Abholen des Mietautos

  • Nicht blind unterschreiben: Lesen Sie das Kleingedruckte im Mietvertrag genau durch. Fragen Sie, wenn etwas unklar ist. Der Vertrag ist erst gültig, wenn Sie ihn vor Ort unterschrieben haben. Lassen Sie sich kein billigeres Modell und keine unnötigen Zusatzversicherungen aufschwatzen.
  • Bezahlung: Sie müssen vor Ort Ihren Führerausweis und die Kreditkarte vorweisen, die Sie beim Buchen benutzt haben. Sonst wird der Wagen nicht ausgehändigt. Nebenbei: Die Schweizer Visa-Debitkarte gilt nicht überall als Kreditkarte.
  • Fotos vom Auto machen: Prüfen Sie den Mietwagen auf Kratzer und Beulen. Machen Sie auch Fotos vom Wageninneren. Lassen Sie das Protokoll vom Vermieter unterschreiben.

Darauf musst du während der Fahrt achten

  • Auf den Autoschlüssel aufpassen: Wenn er verloren geht, gilt das als grobe Fahrlässigkeit, und man zahlt den Ersatzschlüssel (und allenfalls das Abschleppen des Wagens) – trotz Vollkasko.
  • Bei einem Unfall: Informieren Sie die Polizei und die Vermietung. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Versicherungsschutz. Falls Sie schuld am Unfall sind, zahlt Ihre Haftpflicht den Schaden am anderen Auto. Den Schaden an Ihrem Wagen übernimmt Ihre Vollkasko – maximal bis zu der Höhe des Selbstbehalts.

Das gilt beim Zurückgeben vom Mietauto

  • Die Mietzeit einhalten: Wenn man das Auto zu spät abgibt, drohen Nachzahlungen – meist für einen weiteren Tag Miete gemäss offizieller Preistabelle. Fotografieren Sie erneut den Wagen aussen und innen. Verlangen Sie Kreditkartenbeleg oder Kaution zurück.
  • Die Tankregelung beachten: Viele Vermieter verrechnen übersetzte Tankgebühren, wenn Sie den Wagen nicht korrekt getankt zurückgeben.

Und wenn die Mietstation verwaist ist, weiss nun Andrea Eicher, was zu tun ist: Sie zückt das Handy und schiesst Fotos von allen Seiten des Autos. Und sie kann sich auch ohne Anwalt gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren.

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