Manche trifft es in diesem Jahr hart. Während der Corona-Krise und grosser Unsicherheit verlieren viele sogar noch ihren Job. Doch anstatt die nötige Unterstützung vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu erhalten, bleiben sie auf sich allein gestellt.
Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) findet Mängel in der Beratung von Personen, die keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Dazu gehören Personen, die sich noch in einem laufenden, aber gekündigten Arbeitsverhältnis befinden oder Ausgesteuerte, die noch beim RAV angemeldet bleiben.
Jeder Fünfte betroffen
Diese Gruppe macht einen Fünftel der Personen aus, die beim RAV gemeldet sind. Die Autoren der Studie im Auftrag des Bundes fordern für die Betroffenen leichteren Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung und bessere Unterstützung für die Wiedereingliederung.
Probleme fand man besonders bei der Beratung durchs RAV. In einigen Kantonen gab es Fälle, in denen Ausgesteuerte abgemeldet wurden, ohne darüber informiert zu werden, dass sie weiterhin Anrecht auf Unterstützung durch das RAV hätten. Seitens der Nichtleistungsbezüger werde die Beratung häufig als nicht oder wenig hilfreich beurteilt. Nicht die Qualität der Beratung sei das Problem, sondern die fehlende Beratungszeit.
Sieben Empfehlungen
Die Studienautoren der BSS Volkswirtschaftliche Beratung haben auf dieser Basis sieben Empfehlungen ausgearbeitet. Nichtleistungsbezüger sollen künftig einfacheren Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Im Bedarfsfall sollen ausserdem spezialisierten Berater zum Einsatz kommen. Diese sollten die Erwartungen der Arbeitslosen frühzeitig klären und verschiedene Möglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren sollen sie abklären, ob Betroffene direkt bei der Arbeitslosenkasse Taggeld erhalten können. (SDA/lui)