Kampf um günstige Hotelzimmer
Lex Booking hat keine Auswirkungen auf Schweiz

Seit drei Monaten dürfen Hotels auf der eigenen Website wieder günstigere Preise anbieten als bei Online-Buchungsplattformen wie Booking.com. Laut Nadine Stachel, Regional-Managerin bei Booking.com, dürften die Konsequenzen für das Portal überschaubar bleiben.
Publiziert: 15.03.2023 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2023 um 18:52 Uhr
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Booking.com unternimmt vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg einen Versuch, die vertragliche Preisparität als Geschäftsmodell zu rechtfertigen.
Foto: IMAGO/U. J. Alexander
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Die Buchung eines Hotelzimmers in der Schweiz ist bei Booking.com meist teurer als direkt beim Hotel. Das ist seit der Aufhebung der sogenannten «Preisparitätsklausel» der Fall, wie Blick berichtete. Mit der Preisparitätsklausel in Verträgen forderte der Hotelbuchungsgigant Booking zuvor von den Hotels, auf der eigenen Website keine günstigeren Preise als bei Booking anzubieten.

Seit Dezember 2022 ist diese Praxis für alle Online-Buchungsportale in der Schweiz untersagt: Wegen der Machtdominanz von Booking.com heisst das neue Gesetz im Volksmund Lex Booking. Die Schweiz zog hierbei nur nach. Bereits zuvor verboten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Belgien die Preisparitätsklauseln.

Doch Booking.com gibt nicht klein bei. Der Europäische Gerichtshof muss über eine Vorlage des Amsterdamer Bezirksgerichts befinden. Das Gericht hat die Vorlage erstellt und nicht Booking.com. Doch die Argumentation ist gleich: Nämlich, dass Preisparität für faire Bedingungen sorge und Online-Plattformen wettbewerbsfördernd seien. Indem etwa für Transparenz bei Preisen gesorgt wird und somit das Preisniveau für Konsumenten niedrig gehalten wird. Dazu vergrössern Buchungsportale den Markt, indem viel mehr Angebote einfach zugänglich sind.

Ein unnützes Gesetz?

Vorerst wird das auf die Schweiz keine Auswirkungen haben: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist nur für die EU bindend.

Nadine Stachel (44), Regional Manager Deutschland/Österreich/Schweiz bei Booking.com, hält aber fest, die Schweiz hätte gar kein neues Gesetz gebraucht: «Das Kartellrecht hätte genügt, wenn negative Auswirkungen im Markt festgestellt worden wären».

Eine vom Bund bestellte externe Studie zur «Regulierungsfolgenabschätzung» des Berner Forschungsbüros Ecoplan war bereits 2020 zum Schluss gekommen, dass das neue Gesetz gar nicht viel bringen werde. Demnach sollten die Schweizer Hotels nicht mit einem Ertragsschub rechnen, während die Vermittlungsplattformen ihrerseits kaum befürchten müssen, dass die Nutzerinnen und Nutzer fortan ihre Buchungen komplett auf den Websites der Hotels machen.

Keine wesentlichen Marktveränderungen

Hat sich das bewahrheitet? Stachel meint, für eine verbindliche Aussage sei es noch zu früh. Sie erklärt aber: «Als es in Deutschland 2015 zu einer ähnlichen Änderung kam, stellten wir keine Einbussen beim Geschäft fest.» Konkrete Geschäftszahlen für die Schweiz weist sie nicht aus.

Trotzdem sei der neue Sachverhalt dem Buchungsportal mit Hauptsitz in Amsterdam nicht egal. Das seit 25 Jahren angewendete, erfolgreiche Geschäftsmodell steht nämlich unter Druck.

Vorleistung will bezahlt sein

Booking verdient Geld, indem auf jede Hotelübernachtung eine Kommission erhoben wird. Aber nur, wenn es Booking.com gelingt, einem Partner eine Buchung zu vermitteln. «In der Schweiz nehmen wir im Durchschnitt zwölf Prozent», sagt Stachel. Bucht der Gast direkt beim Hotel, verdient die Plattform gar nichts.

Das sei insofern unfair, als Booking.com die Angebote der Hotels weltweit sichtbar mache und dafür «in Vorleistung geht». Es werden laut Stachel «Millionen investiert», damit die Hotelangebote auf einer modernen und mobilfreundlichen Plattform erscheinen, in 44 Sprachen verfügbar und in allen relevanten Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder Baidu auffindbar sind. «Solche Investitionen in die Kundenakquise können gerade Hotels im KMU-Segment nicht leisten», so Stachel.

Mit der Preisparität stellt Booking.com sicher, dass das Hotel die vermittelte Kundenaufmerksamkeit nicht dafür nutzt, den Gast mit tiefen Preisen zu einer Direktbuchung zu animieren.

Hotels auf Zusammenarbeit angewiesen

Liesse sich das Problem nicht beheben, indem Hotels für die «Vorleistung» von Booking.com bezahlen? Das sei kein Thema, entgegnet Stachel. Hotels sollen sich weiterhin gratis bei Booking.com registrieren dürfen. Auch dies im Interesse der KMU, welche sich im Gegensatz zu grossen Hotelketten wie Hilton, Accor oder Marriott eine solche Gebühr gar nicht leisten könnten.

Gegenüber Blick argumentierten die Hoteliers vor allem damit, dass sie nun mehr Freiheiten bei der Preisgestaltung haben. Auf die Kooperation mit Booking.com kann aber niemand verzichten. Zumal Booking.com und andere Portale jene Hotels, die deutlich und regelmässig von der Preisparität abweichen, mit einem schlechteren Ranking auf der Website abstrafen. So zumindest lautet eine Vermutung der Hotels in der Zeitung «HTR». Stachel widerspricht dieser Darstellung und betont, «dass alle Partner gleichermassen geschätzt werden, unabhängig von den Preisen, die sie auf ihren eigenen Websites anbieten.» An der Funktionsweise der Rankings auf Booking.com habe sich mit der neuen Gesetzgebung nichts verändert. Die Reihenfolge, in der Unterkünfte in den Suchergebnissen auf Booking.com präsentiert werden, basiert auf einem langjährigen Algorithmus und berücksichtigt eine Reihe von Faktoren.

Booking.com verfolgt nun einen Weg der Diversifizierung: Die Plattform bietet längst nicht mehr nur Hotels, sondern auch Ferienwohnungen, Flüge und Pauschalreisen an.

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