Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (46) hat einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe angekündigt. Aktive Sterbehilfe soll unter strengen Auflagen erlaubt werden, wie Macron am Sonntag den Zeitungen «La Croix» und «Libération» sagte. Der Gesetzentwurf soll demnach im April dem Ministerrat vorgelegt werden und im Mai soll die Nationalversammlung in erster Lesung über die Pläne beraten.
Unheilbar kranke Erwachsene, deren Leid im Endstadium der Krankheit nicht mehr gelindert werden kann, sollen künftig «um Hilfe beim Sterben bitten können», wie Macron sagte. Eine weitere Voraussetzung soll die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen sein: Minderjährige und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder etwa Alzheimer sollen in Frankreich keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Vorstoss zur aktiven Sterbehilfe 2021 abgelehnt
Wenn alle Auflagen erfüllt sind, soll dem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament verordnet werden können, das der Patient entweder selbstständig oder mithilfe eines Dritten zu sich nimmt, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2002 haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 2005 wurde festgelegt, dass Ärzte einen unheilbar kranken Patienten sterben lassen dürfen, indem sie auf Wunsch des Kranken eine lebensverlängernde Behandlung einstellen.
Dieses Gesetz wurde 2016 zuletzt ergänzt. Seitdem dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Ein Gesetzesvorschlag, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte, wurde zuletzt 2021 abgelehnt. (AFP)