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Illegal vermietete Alphütten
Jetzt greifen die grossen Vermietungsplattformen durch

Das Online-Angebot an abgelegenen Alphütten ist gross. BLICK-Enthüllungen zeigen jedoch: Im Berner Oberland werden Alphütten illegal als Ferienwohnungen vermietet. Jetzt reagieren Vermittlungsplattformen auf die Enthüllungen.
Publiziert: 18.03.2021 um 11:33 Uhr
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Aktualisiert: 08.05.2021 um 16:48 Uhr
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In Grindelwald werden bewohnte Alphütten als Scheunen oder Stall gemeldet – damit wird das Zweitwohnungsregister verfälscht.
Foto: Getty Images
Dorothea Vollenweider

Alphütten mit Heidi-Feelding locken immer mehr Touristen in die Abgeschiedenheit. Sie sind in Zeiten der Pandemie besonders beliebt. Auch wegen der Reisebeschränkungen ins Ausland ist die Nachfrage nach Maiensässen und Rusticos explodiert. Viele Alphütten sind auf Monate hinaus ausgebucht.

Doch die Alphütten sind nicht selten illegal ausgebaut worden und dürften eigentlich gar nicht an Touristen vermietet werden! BLICK-Recherchen zeigten, dass etwa im Berner Oberland etliche Alphütten ausgebaut und an Touristen vermietet werden – obwohl den Besitzern dafür eine Ausnahmebewilligung des Kantons fehlt.

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300 Maiensässe und Alphütten

Auch auf E-Domizil finden sich in der Kategorie Alphütten, Maiensässe und Rusticos über 300 Angebote. Laut der Vermittlungsplattform für Ferienhäuser ist das wichtigste Kriterium hierfür, dass die Objekte relativ abgelegen liegen. Rund 30 davon befinden sich im Berner Oberland.

Wie geht E-Domizil mit den neuesten Enthüllungen um? «Unabhängig davon, ob es sich um eine Alphütte oder ein normales Ferienhaus handelt, bestätigt der Anbieter mit der Aufschaltung bei uns, dass das Objekt für die touristische Nutzung zugelassen ist», sagt Sprecherin Myriam Schweizer.

Anbieter sichern sich vertraglich ab

Auch die Vermittlungsplattform Interhome sichert sich vertraglich ab: «Die Eigentümer, welche ihr Ferienhaus oder ihre Ferienwohnung via Interhome vermieten, bestätigen in den AGBs, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten», sagt Sprecherin Bianca Gähweiler.

Bei Privatanbietern prüft E-Domizil mit einem eigenen Team jedes Objektinserat manuell. «Zusätzlich führen wir jeweils eine Authentifizierung des Vermieters durch», so Schweizer. Hierbei kontrolliere man, ob das Feriendomizil echt ist und auch wirklich dem Vermieter gehört.

Genaue Prüfung nötig

Sowohl Interhome als auch E-Domizil gehen laut eigenen Aussagen nicht davon aus, dass sie von diesem Fall betroffen sind. «Auf den ersten Blick ist keiner der im BLICK-Artikel genannten Vermieter bei E-Domizil aktiv», sagt Schweizer. «Wir werden dies noch genauer prüfen und falls nötig reagieren.»


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