Die Lust auf Strand, Meer und hohe Temperaturen ist bei vielen Reisefreudigen ungebrochen – sie strömen zu Hunderttausenden ins Ausland. Die Hygienemaske ist dabei in vielen Ländern noch immer ein fester Bestandteil des Alltags. Doch es gibt Unterschiede. Die grosse Blick-Übersicht zeigt, welche Ferienländer beim Mund-Nasen-Schutz besonders strikt sind.
Maskenpflicht in Italien
In Läden, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen geschlossenen Innenräumen ist die Maske Pflicht. Selbst im Auto muss die «Mascherina» getragen werden, es sei denn, alle Insassen stammen aus demselben Haushalt. Unter freiem Himmel ist die Maske immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1 bis 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind alle Typen von Masken, egal ob FFP2, chirurgisch oder aus Stoff. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Maskenpflicht in Frankreich
In öffentlich zugänglichen Innenräumen ist die Maske Pflicht, etwa an Flughäfen oder in Einkaufsläden. Unter freiem Himmel gilt die Pflicht überall dort, wo die Menschen näher als 1 Meter beisammen stehen, etwa an Märkten. Einzelne Gemeinden kennen ausserdem strengere Regeln. In der Jetset-Destination Saint-Tropez etwa oder in Fréjus gilt eine generelle Maskenpflicht im Freien. Ausgenommen sind einzig «Naturräume». Dazu zählen etwa Strände oder Wälder. Die Maskenpflicht gilt ab elf Jahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von 135 Euro.
Maskenpflicht in Deutschland
Die Maskenpflicht gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Besondere Vorsicht ist im ÖV geboten, dort sind nur chirurgische Masken, keine Stoffmasken, zugelassen. Die Bundesländer Bayern und Berlin sind sogar noch strenger, dort müssen im ÖV, beim Coiffeur und teils auch in anderen Innenräumen FFP2-Masken getragen werden. Je nach Bundesland gilt die Maskenpflicht ab sechs oder sieben Jahren. Auch die Höhe des Bussgelds variiert.
Maskenpflicht in Österreich
In Österreich verschwindet die Maske zunehmend aus dem Alltag. Der Grund: An zahlreichen Schauplätzen des öffentlichen Lebens gilt die 3-G-Regel. Das bedeutet: Man muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das beinhaltet unter anderem Hotels, Restaurants und Kulturbetriebe. An all diesen Orten entfällt die Maskenpflicht. Weiterhin ist die Maske an Orten des täglichen Bedarfs – also unter anderem in Supermärkten, Apotheken und Banken – nach dem sechsten Geburtstag Pflicht. Achtung: Wien ist deutlich strenger. Dort bleibt die Maskenpflicht in fast allen öffentlichen Innenräumen erhalten. Generell beträgt das Bussgeld bei Nichteinhaltung 90 Euro.
Maskenpflicht in Spanien
Ist ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich, so müssen Spanienreisende auch draussen die Maske aufsetzen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln – das beinhaltet Perrons und Bahnhöfe – und in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Sie gilt für Kinder ab sechs Jahren. Die Busse bei Verstössen beträgt 100 Euro.
Maskenpflicht in Portugal
Der Mund-Nasen-Schutz ist für Personen ab zehn Jahren in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften zwingend vorgeschrieben. Draussen sollte die Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichteinhaltung drohen Bussen von bis zu 500 Euro.
Maskenpflicht in Kroatien
Im Land an der Adriaküste ist die Maske immer noch Teil des Alltags. Und zwar im öffentlichen Verkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und sofern draussen kein Abstand möglich ist. Kinder sind bis zum zweiten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Kinder im Vorschulalter ebenfalls, sofern sie sich standhaft weigern. Das Bussgeld bei Missachtung der Maskenpflicht beträgt umgerechnet 35 bis 70 Franken.
Maskenpflicht in Albanien
Bei Touristen ist der Balkanstaat hierzulande vor allem wegen seiner lockeren Einreisebestimmungen beliebt. Weder impfen noch testen muss man sich für die Einreise. Locker ist Albanien auch bei der Maskenpflicht unterwegs. Einzig in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Personen ab dem elften Lebensjahr den Mund-Nasen-Schutz noch tragen. Bestraft werden Maskensünder mit einem Bussgeld von umgerechnet etwa 20 bis 45 Franken.
Maskenpflicht in Griechenland
Nach der Aufhebung des Knallhart-Lockdowns Mitte Mai nimmt der Tourismus an Fahrt auf. Was Reisen an die Ägäis-Küste zusätzlich attraktiv macht: Seit dem 28. Juni müssen Touristen im Freien – mit Ausnahme von Orten, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – keine Maske mehr tragen. In geschlossenen Räumen und öffentlichen Transportmitteln dagegen schon. Die Pflicht gilt für alle Personen ab vier Jahren. Das Bussgeld beim Verstoss ist happig: nämlich ganze 300 Euro.
Maskenpflicht in der Türkei
Die Türkei bleibt bei der Maskenpflicht strikt. Auch nach der Aufhebung der meisten Einschränkungen am 1. Juli müssen Leute die Schutzmaske nach wie vor im gesamten öffentlichen Raum – draussen wie drinnen – tragen. Besonders mühsam: Selbst am Strand dürfen sie die Maske nicht abziehen, ausser man schwimmt oder sonnt sich auf dem Liegestuhl. Die Geldstrafe bei Verstoss beträgt umgerechnet etwa 100 Franken.
Diese Liste ist nicht vollständig, und sämtliche Angaben sind ohne Gewähr. Zuletzt aktualisiert wurde diese Liste am 23. Juli.