Betrüger sind kreativ, wenn es darum geht, sich Kartendaten oder Kontozugänge zu ergaunern. Sie installieren kleine Kameras an Bankomaten oder erschleichen sich mit sogenannten Phishing-Mails Benutzernamen und Passwörter. Andreas Barfuss (49) berichtet «von einem Trend hin zu immer mehr Betrugsfällen». Der Schweizerische Bankenombudsmann präsentiert am Dienstagmorgen die aktuellen Zahlen.
Im Jahr 2022 hat der Bankenombudsmann 2006 Fälle abgeschlossen – das sind vier Prozent mehr als im Vorjahr. Häufig betreffen die Fälle den Bereich «Konto, Zahlungsverkehr, Karten». Ein grosser Teil betrifft Fälle mit Kredit- und Debitkarten. Und sehr oft sind dabei Betrügerinnen und Betrüger am Werk.
Aufgepasst beim Verkauf im Internet
Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf auf Online-Plattformen kann man Opfer eines Betrugs werden. Denn mit ihren Tricks bringen die Betrüger die Verkäuferinnen oder Verkäufer dazu, ihre Kreditkartendaten zu veröffentlichen – und können so Geld von der Karte abbuchen. Auch dann, wenn es eigentlich eine Gutschrift geben sollte. So berichtet der Bankenombudsmann von einer Kundin, die ein Bett auf einer bekannten Online-Verkaufsplattform inserierte. Auf Drängen eines angeblichen Käufers gab sie ihre Kreditkartendaten auf einer gefälschten Post-Website ein. Betrügern gelang es danach, damit zwei Transaktionen über total rund 900 Franken zu tätigen und die Karte damit zu belasten.
Das Problem: Die Frau hatte die Zahlungen – unter Druck – mittels Code auf ihrem Handy autorisiert. Obwohl der Betrug sofort entdeckt wurde, konnten die Belastungen nicht rückgängig gemacht werden.
Immerhin: Nach Intervention des Ombudsmanns zeigte sich die Kreditkartenherausgeberin bereit, die Hälfte des Schadens zu übernehmen.
Microsoft zieht noch immer als Betrugsmasche
Man glaubt es kaum, aber eine der ältesten IT-Betrugsmaschen funktioniert immer noch: Die radebrechenden, angeblichen Microsoft-Mitarbeiter, die ein Computer-Problem am Telefon beheben wollen. Meist sind ältere Menschen das Opfer, der Anruf erfolgt oft übers Festnetz.
In diesem Fall erteilte der Kunde den Betrügern den Zugriff auf seinen Computer und teilte ihnen seine Kreditkartendaten mit. So gelang es den Betrügern, ins E-Banking des Opfers einzusteigen und Transaktionen im Wert von rund 7000 Franken auszuführen. Aus Kulanzgründen und auf Druck des Ombudsmanns zahlte die Bank des Kunden schliesslich 2000 Franken Entschädigung.
Banken und Kartenherausgeber haften nur selten
Aus Sicht der Kundschaft können diese Betrugsfälle eine emotionale Belastung sein, fehlt danach doch das Vertrauen bei Zahlungen oder beim Geldabheben. Aber auch finanziell kann ein erheblicher Schaden entstehen. Und der bleibt für gewöhnlich an den Kundinnen und Kunden hängen. Denn die Banken sind für entstandene Schäden aus rechtlicher Sicht selten haftbar. «Die undankbare Aufgabe der Schadensregulierung trifft damit immer die Falschen. Entweder die Kartenherausgeberin, welche üblicherweise aufgrund der vertraglichen Bestimmungen nicht haftbar gemacht werden kann, oder den Geschädigten, was von den Betrugsopfern teilweise als traumatisierend erlebt wird», sagt Andreas Barfuss.
In solchen Fällen bietet der Schweizerische Bankenombudsmann Hand: Bei der Ombudsstelle gehen täglich Meldungen von unzufriedenen oder verunsicherten Kunden ein. 257 Mal hat die Stelle bei den involvierten Finanzinstituten interveniert. In 170 Fällen konnte sie konkrete Lösungsvorschläge machen, die von den Banken in 95 Prozent der Fälle umgesetzt worden sind.