Gute Neuerungen für EU-Nutzer, aber wir warten immer noch
Wann kommen die neuen iPhone-Funktionen endlich in die Schweiz?

Neue EU-Richtlinien kratzen an Apples Monopol. Schweizer User müssen noch warten. Das nervt, wären die Änderungen doch im Sinne der User.
Publiziert: 27.03.2024 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2024 um 16:44 Uhr
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Die Aktie von Apple ist seit einigen Monaten im Sinkflug. Seit Jahresbeginn ist das Papier um fast 6 Prozent gefallen.
Foto: keystone-sda.ch
Andri Gigerl
Beobachter

Es ist ein Kampf gegen Giganten, wie ihn sich in Europa nur die EU zutrauen kann: Der Digital Markets Act soll die Macht der sogenannten Gatekeeper beschränken. Gemeint sind damit die marktbeherrschenden Digitalkonzerne, allen voran Apple, Google und Meta (ehemals Facebook). Sie unterliegen seit dem 6. März 2024 in der EU strengen Regeln, wenn es darum geht, wie sie ihre spezielle Marktstellung zum eigenen Vorteil nutzen.

Für Apple heisst das: Mit dem Update für iPhones von Anfang März mussten für Nutzerinnen und Nutzer in der EU grundlegende Neuerungen eingeführt werden. Diese sind für Android-Nutzende schon seit langem normal. Bei Apple jedoch zerschlagen sie eine seit dem ersten iPhone bestehende Monopolstellung und stärken den Wettbewerb.

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Die Neuerungen

  • User können neu Apps auch aus anderen Stores als dem Apple-App-Store installieren. Bis das möglich ist, wird es aber noch dauern, denn die Hürden sind von Apple absichtlich hoch gehalten.
  • Bezahl-Apps von anderen Anbietern als Apple können künftig auf die Funktion zum kontaktlosen Bezahlen des iPhones zugreifen.
  • Nutzende können ihren Standardbrowser (bisher zwangsläufig Apples Safari) neu selbst wählen. Apple hat wegen dieses Monopols mit dem Verkauf der Safari-Standardsuchmaschine an Google bisher viel Geld verdient.

Bundesrat kalt erwischt

Für Schweizer User erwarteten die meisten Fachleute und der Bundesrat die gleichen Regeln. Bei anderen EU-Regulierungen für die grossen Digitalkonzerne, etwa beim Datenschutz, ist das oft der Fall. So sagte der Bundesrat im Mai 2023 als Antwort auf eine Motion der SP-Fraktion, es «sei zu erwarten, dass die neuen EU-Regeln von den grossen Online-Plattformen auch in der Schweiz angewendet werden».

Nun zeigt sich jedoch: Die Hoffnung war falsch. Apple schliesst die Schweiz aus. Erstens muss die Apple-ID der Nutzenden auf ein EU-Land eingestellt sein, damit die Neuerungen zur Anwendung kommen. Zweitens wird der Standort des Smartphones erfasst und auf EU-Zugehörigkeit geprüft. Das Ergebnis wird regelmässig an Apple gesendet und bestimmt über den Zugang zu den neuen Funktionen. Für Schweizer Nutzende gibt es bei dieser rigiden Umsetzung keine Hoffnung, mit technischen Kniffen an die Neuerungen heranzukommen.

Wer geht das Problem an?

Die SP-Fraktion hat im März ihre Motion zurückgezogen. Sie verlangte vom Bundesrat, dass er Gesetze vorlegt, um die wesentlichen Punkte des Digital Market Act auch in der Schweiz umzusetzen. Doch der Bundesrat arbeitet bereits an einem Vernehmlassungsentwurf für eine verbesserte Regulierung grosser Digitalplattformen. Bei der SP heisst es nun, man wolle diesen erst abwarten und behalte sich vor, je nach Ergebnis wieder aktiv zu werden. Eine Nachfrage beim zuständigen Bundesamt für Kommunikation macht jedoch wenig Hoffnung: Der geplante Entwurf habe einen anderen Fokus – und «äquivalente Regulierung zum Digital Markets Act ist in der Schweiz zurzeit nicht vorgesehen».

So lange kann es dauern

Interessanter ist eine Pulsfühlung bei der Wettbewerbskommission (Weko). Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur SP-Motion mehrmals darauf hingewiesen, dass die Weko sich in solchen Fällen einmischen könne. Bei der Behörde gibt man sich dazu offiziell vage und bestätigt lediglich die Floskeln des Bundesrats. Wenn man sich jedoch etwas umhört, so ist zu vernehmen: Die neuen iPhone-Regeln sind bei der Weko durchaus auf dem Schirm.

Wer in den Weko-Jahresberichten das bisherige Vorgehen in solchen Fällen studiert, versteht die Vagheit der Behörde schnell. Die Weko hat zwar rechtliche Mittel, um die grossen Digitalfirmen in einem Verfahren zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu zwingen. Doch solche Verfahren ziehen sich mit Rekursen gern über zehn Jahre und beanspruchen beträchtliche Ressourcen.

Die Weko will im Stillen wirken

Die Weko bevorzugt deshalb oft einen stillen Gesprächsansatz mit den Firmen – oder wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion formuliert: Die Weko wirkt «auch ausserhalb von Untersuchungsverfahren regelmässig darauf hin, dass Verhaltensanpassungen von Unternehmen aufgrund von kartellrechtlichen Verfahren in der EU von diesen auch in der Schweiz umgesetzt werden». Das spart bei der Weko nicht nur Ressourcen, sondern führt im Erfolgsfall auch zu schnelleren Resultaten.

Für die Nutzerinnen und Nutzer heisst das: abwarten. Mit Glück dauert es nur wenige Monate, bis Apple einlenkt und die Neuerungen umsetzt. Mit Pech aber bis zu zehn Jahre oder länger – bis der Konzern in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu Anpassungen gezwungen wird.

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