Finanzen der AHV
Das bringt die Kürzung der Witwenrente

Es gibt drei Möglichkeiten, den Abfluss zu stoppen: Kürzung der Leistungen, höhere Einzahlungen in die AHV oder Kürzung der Bezugsdauer, indem das Rentenalter erhöht wird.
Publiziert: 11.09.2021 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2021 um 17:18 Uhr
«Bevor man das Rentenalter der Frauen erhöht, sollte man die Witwenrente kinderloser Frauen abschaffen», sagt Claude Chatelain.
Foto: Keystone
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Claude ChatelainKolumnist und Wirtschafts-Publizist

Es ist eine Binsenwahrheit: Wir leben im Schnitt immer länger. Dadurch beziehen wir insgesamt immer mehr AHV. Ohne Gegenmassnahmen wird der AHV-Fonds irgendwann mal leer sein. Es gibt drei Möglichkeiten, den Abfluss zu stoppen: Kürzung der Leistungen, höhere Einzahlungen in die AHV oder Kürzung der Bezugsdauer, indem das Rentenalter erhöht wird.

Die Linken möchten die AHV mit höheren Beiträgen sanieren; die Bürgerlichen wollen vorab das Rentenalter erhöhen. So haben die Jungfreisinnigen eben erst die Initiative Rentenalter 66 für beide Geschlechter eingereicht.

Wie wäre es indessen mit der Kürzung von Leistungen? «Bevor man das Rentenalter der Frauen erhöht, sollte man die Witwenrente kinderloser Frauen abschaffen», muss ich mir wiederholt sagen lassen. Und ein gewisser M. Meier schrieb mir vor einiger Zeit, ich soll doch nochmals die Kinderrenten für alte Väter thematisieren.

In der Tat haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine Zusatzrente für jedes Kind unter 18 oder unter 25 Jahren, sofern es sich in Ausbildung befindet. «Viele dieser Väter sind finanziell eher gut aufgestellt», meint M. Meier, «und deren Frauen sind oftmals viel jünger, ist ja klar.»

Gewiss, manches, das 1948 bei der Einführung der AHV gerechtfertigt war, ist es heute nicht mehr, zum Beispiel eben eine Hinterlassenenrente für Witwen ohne unterstützungspflichtige Kinder. Schon 2004 hätte sie gestrichen werden sollen; doch der Stimmbürger lehnte das Ansinnen ab. Auch deshalb, weil mit der gleichen Vorlage auch das Frauenrentenalter erhöht werden sollte.

Eine Anpassung ungerechtfertigter und nicht mehr zeitgemässer Leistungen wäre zweifellos angebracht. Nur muss man halt wissen, dass damit die Schieflage der AHV nicht behoben wird. Dazu ein paar Zahlen: 2020 zahlte die Ausgleichskasse Altersrenten von knapp 43 Milliarden Franken aus. Für Witwen- und Witwerrenten sind es dagegen vergleichsweise bescheidene 1,7 Milliarden Franken. Würde man bloss die Renten künftiger Witwen ohne unterstützungspflichtige Kinder streichen, so dürfte sich die jährliche Ersparnis auf ungefähr 340 Millionen belaufen.

Halbwaise und Vollwaise kosten uns rund 231 Millionen, was wir zweifellos gerne zahlen. Die umstrittene Zusatzrente für rentenberechtigte Väter mit unterstützungspflichtigen Kindern kostet die Ausgleichskasse insgesamt 207 Millionen; der rentenberechtigten Mütter dagegen bloss 14,5 Millionen Franken im Jahr.

Am Dienstag geht die laufende Mini-Revision der AHV im Ständerat in die nächste Runde. Hier spricht man von ganz anderen Grössenverhältnissen. Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre spart die AHV rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Zumindest während einer gewissen Übergangszeit werden es viel weniger sein, weil für Frauen, die wenige Jahre vor der Pensionierung stehen, Ausgleichsmassnahmen vorgesehen sind. Grösster Streitpunkt der Vorlage ist die Frage, wie viele Franken diese Massnahmen kosten und wie viele Jahrgänge davon profitieren sollen.

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